NVG Fundsachen können abgeholt werden
Die Neunkircher Verkehrs-GmbH (NVG) fordert alle Anspruchsberechtigten auf, ihre Rechte an Fundsachen geltend zu machen. Es geht um Fundsachen aus dem Zeitraum Juli bis Dezember 2017. Abholen kann man die Sachen noch bis 31. August, so teilt die NVG mit.
05.07.2018
, 20:44 Uhr