Fundsachen der NVG müssen abgeholt werden

Kreis Neunkirchen · Die Neunkircher Verkehrs GmbH informiert über die anstehende Fundsachenverwertung. Gegenstände, die zwischen Januar und Juni 2014 in den Fahrzeugen der NVG liegen geblieben waren, müssen von den Eigentümern abgeholt werden.

Zeit ist dafür bis zum 28. Februar, wie das Unternehmen mitteilt. Alle Dinge, die bis dahin nicht abgeholt worden sind, wird die NVG einem sozialen Zweck zuführen.

nvg-neunkirchen.de

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