Neunkircher Zoo Umstrittenes Fuchsgehege: Tierschützer zieht wegen Megafon-Verbot für Mahnwache vor Gericht

Neunkirchen · Tierschützer wollen am Sonntag vor dem Zoo in Neunkirchen gegen ein Fuchsgehege demonstrieren – mit Megafon. Die Kreispolizeibehörde untersagte die Lautsprecheranlage allerdings. Dagegen wehrt sich Antragsteller Hartmann Jenal vor Gericht und setzt jetzt auf Trillerpfeifen. Was hinter der Aktion steckt.

 Streit um ein Fuchsgehege am Neunkircher Zoo: Der Mahnwachenveranstalter zieht gegen Auflagen des Kreisordnungsamtes vors Verwaltungsgericht.

Streit um ein Fuchsgehege am Neunkircher Zoo: Der Mahnwachenveranstalter zieht gegen Auflagen des Kreisordnungsamtes vors Verwaltungsgericht.

Foto: dpa/Bodo Schackow

Die Gegner und Befürworter eines Fuchsgeheges im Neunkircher Zoo scheinen unversöhnlich. Während Kritiker solch einer Anlage davon ausgehen, dass die dort gehaltenen Tiere für Jagdhundeschulungen eingesetzt werden, verteidigt Zoodirektor Norbert Fritsch das Vorhaben: Er versichert eine „artgerechte Haltung“, bei der es den Zoo-Verantwortlichen rein ums „Tierwohl“ gehe.

Gegen dieses umzäunte Fuchsterrain wollen an diesem Sonntag, 10. August, Tierschützer vor die Pforten des zoologischen Gartens in der Kreisstadt ziehen. Zu dieser Mahnwache werden laut Veranstalter zwischen 10 und 15 Uhr Vertreter verschiedener Organisationen und Parteien erwartet.

Hartmann Jenal, der für seinen Verein Wildtier- und Artenschutz (Witas) den Protest beim Landratsamt anmeldete, bekam auch eine Genehmigung seitens der Kreispolizeibehörde. Allerdings mit Auflagen.

So begründet die Kreispolizeibehörde das Megafon-Verbot vor dem Zoo in Neunkirchen

Denn die Idee, sich per Megafon an die Protestler zu wenden, fanden die Verantwortlichen in der Genehmigungsbehörde nicht gut. Dies „widerspricht dem Wesen der angemeldeten Mahnwache“, heißt es in dem Schreiben an den Überherrner Antragsteller Jenal. Außerdem passe dies nicht zum „Sinn und Inhalt des Zoos, hier steht Erholung in der Natur im Vordergrund“. Eine „Beschallung durch ein Megafon“ treffe zudem die Menschen im gegenüberliegenden Hotel.

Auf SZ-Nachfrage bestätigt ein Mitarbeiter der Pressestelle des Landkreises, dass „Lärm von mehr als 100 Teilnehmern nicht mit dem Ansinnen des Tierschutzes vereinbar ist“.

Warum sich der Veranstalter der Mahnwache gegen die Entscheidung wehrt

Das will sich Hartmann nicht gefallen lassen. Er reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Saarlouis ein, um gegen die Auflage – gegen das Megafon-Verbot juristisch vorzugehen. Dabei zeigt sich der Umweltaktivist davon überzeugt, den Handlautsprecher so einstellen zu können, dass er Tiere nicht stört. „Das ist anders als die Anlage im Zoo“, ergänzt er. Dort gebe es täglich Veranstaltungen, bei denen es Durchsagen durch Lautsprecher und Megafone gebe. Und daran störe sich niemand.

Was indes für einige Irritationen bei Nutzern sozialer Netzwerke sorgte: Jenals Aufruf, stattdessen mit Trillerpfeifen aufzutauchen. „Das war eine Trotzreaktion“, antwortet er auf Nachfrage. „Natürlich war das nicht ernst gemeint. Aber mit Blick auf die unverständliche Entscheidung, kein Megafon zuzulassen, war das meine erste Reaktion.“

Fuchsgehege im Neunkircher Zoo: Worum es beim Streit zwischen Gegner und Befürworter geht

Bei dem Streit geht es um ein Gehege, in dem Füchse ein Zuhause finden sollen. Zoo-Direktor Norbert Fritsch betont wiederholt, dass es es hier einzig und allein um die artgerechte Haltung geht. „Dieses Gelände, das wir dem Antragsteller Teckelverein zur Verfügung stellen wollen, hat nichts mit der Schulung von Jagdhunden zu tun.“

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Das sehen die Tierschützer anders. Die dort lebenden Tiere dienten Trainingszwecken auf einer so genannten Schliefenanlage. Fritsch: „Die Anlage im Zoo steht in keinem Zusammenhang.“ Die Hundeschulungen gebe es mit oder ohne Fuchsgehege. Außerdem stelle der Zoo das Gelände nur zur Verfügung. Planung, Finanzierung, Bau und Unterhaltung – damit habe seine Einrichtung nichts zu tun.

Und auch hier gibt es Widerspruch: Jenal behauptet, dass die Anlage sehr wohl schon in Betrieb sei und längst nicht mehr nur vorbereitet werde. „Ich habe mir das vor Ort angesehen: Die Anlage ist fertig.“

Noch steht die Entscheidung am Verwaltungsgericht über den Eilantrag aus. Unabhängig von dem Richterspruch werde es die Mahnwache am Sonntag geben, sagt Jenal.

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