EVS informiert über nächsten Ratenzahlungstermin

Kreis Neunkirchen · Der Entsorgungsverband Saar (EVS) möchte alle Kundinnen und Kunden darauf hinweisen, dass zum 15. August die dritte Rate der Abfallgebühren für das Jahr 2016 fällig wird. Die Jahresbescheide vom 26. Januar, 1. Januar und 9. Februar 2016 weisen die jeweils zutreffende Fälligkeitsübersicht mit Zahlungsfristen für die Abfallgebührenraten aus, schreibt der EVS in einer Pressemitteilung. So könne jeder Kunde ersehen, welche Termine jeweils Berücksichtigung finden müssen. Die Einhaltung der Fälligkeitstermine stellt sicher, dass keine Säumnisgebühren oder Mahnzuschläge anfallen. Bei vorliegenden Lastschriftmandaten werden die fälligen Raten zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Formulare zur Erteilung eines Lastschriftmandates können bequem über die Internetadresse www.evs.de/abfall heruntergeladen werden.

Der Entsorgungsverband Saar (EVS) möchte alle Kundinnen und Kunden darauf hinweisen, dass zum 15. August die dritte Rate der Abfallgebühren für das Jahr 2016 fällig wird. Die Jahresbescheide vom 26. Januar, 1. Januar und 9. Februar 2016 weisen die jeweils zutreffende Fälligkeitsübersicht mit Zahlungsfristen für die Abfallgebührenraten aus, schreibt der EVS in einer Pressemitteilung. So könne jeder Kunde ersehen, welche Termine jeweils Berücksichtigung finden müssen. Die Einhaltung der Fälligkeitstermine stellt sicher, dass keine Säumnisgebühren oder Mahnzuschläge anfallen. Bei vorliegenden Lastschriftmandaten werden die fälligen Raten zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Formulare zur Erteilung eines Lastschriftmandates können bequem über die Internetadresse www.evs.de/abfall heruntergeladen werden.

Fragen zum Gebührenbescheid bzw. zum Zahlbetrag beantwortet gerne das EVS Kunden-Service-Center, Tel. (0681) 5 00 05 55.

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