Eine Unterschrift zum Schutz der Kinder

Kreis Neunkirchen · Ab Juli will der Landkreis Neunkirchen nur noch Maßnahmen von Trägern fördern, die ihre ehrenamtlichen Betreuer in der Kinder- und Jugendarbeit überprüfen. Dazu ist etwa ein polizeiliches Führungszeugnis nötig.

Bis Ende Juni sollten vom Landkreis Neunkirchen angeschriebene Organisationen, die sich in der Jugendarbeit engagieren, eine unterschriebene Trägervereinbarung ans Kreisjugendamt zurückschicken. Nur dann könne weiterhin eine Förderung erfolgen. In dieser Trägervereinbarung verpflichten sich der Verein, der Verband oder die Kirchengemeinde, dass in kinder- und jugendnahen Bereichen - etwa Ferienfreizeiten - keine Personen eingesetzt werden, die wegen einschlägiger Straftatbestände verurteilt wurden. Nachzuweisen auch durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (die SZ hat berichtet).

"Wir haben bislang eine Rücklaufquote von rund 50 Prozent", stellte Kreisjugendpfleger Dietmar Bonnstaedter jetzt auf Anfrage fest. 150 Organisationen habe man in einem ersten Schritt angeschrieben: "Das waren die, zu denen wir in den zurückliegenden zwei Jahren über Zuschüsse für die Jugendarbeit Kontakt hatten." Der Kreis hält die Namen der Organisationen fest, die die Vereinbarung unterschrieben haben. Die Vereine selbst führen eine Liste, auf der sie die Überprüfung der erweiterten Führungszeugnisse ihrer Betreuer dokumentieren. Das Zeugnis selbst bleibt bei der Privatperson.

Hintergrund: 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel: Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen. Umsetzung Ländersache. Im Vorjahr verabschiedete im Saarland der Landesjugendhilfeausschuss dann seine Vereinbarung für Träger: Ab dem zweiten Halbjahr 2014 sollen nur noch Maßnahmen gefördert werden, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Vorbereitet wurden die Inhalte von einer Arbeitsgruppe der Jugendpfleger, nun übt die Kreisebene die praktische Umsetzung.

Bonnstaedter weist darauf hin, dass Vereine noch bis Jahresende Zeit haben, eventuell notwendige erweiterte Führungszeugnisse einzureichen. Auf die Schnelle genüge auch eine Ehrenerklärung des Betreuers, so Bonnstaedter. Missbrauchsfälle haben Gesellschaft und Politik sensibilisiert. Kinder sind besser zu schützen. Jetzt machen sich die regionale und lokale Ebene daran, das Bundesgesetz zum Kinderschutz aus 2012 praktikabel umzusetzen. Dabei stellen sich Fragen. Unterschriften sichern ab. Aber hat das irgendeinen präventiven Charakter? Führungszeugnisse sollen eingesehen werden. Aber legt ein Missbrauchtäter solch ein Dokument offen? Es handelt sich um sensible Daten - über den hier nachzufragenden Straftatbestand hinaus. Wie lassen sie sich sichern? Und die Trägervereinbarung ist an ein Zuschuss-System gekoppelt. Wer keine Zuschüsse beantragt, muss also keine Verpflichtung eingehen? Alles, was Kinder schützt, ist erstmal gut. Und nachbessern erlaubt.

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Am RandeLiegt die Bestätigung des Trägers über eine rein ehrenamtliche Tätigkeit vor, erheben die Kreiskommunen keine Gebühr fürs Führungszeugnis. Für eine haupt- und nebenberufliche Tätigkeit wird in der Regel eine Gebühr von 13 Euro fällig. cle

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