Ein "Ja" zur Windkraftnutzung

Mainzweiler. Wie die Ortsräte in Steinbach und Fürth zuvor, zeigte sich auch der Ortsrat Mainzweiler am Dienstag mit einer Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) zur Steuerung der Windkraftnutzung in der Stadt Ottweiler einverstanden

 Windräder sollen dem Rotmilan nicht schaden. Foto: SZ-Archiv

Windräder sollen dem Rotmilan nicht schaden. Foto: SZ-Archiv

Mainzweiler. Wie die Ortsräte in Steinbach und Fürth zuvor, zeigte sich auch der Ortsrat Mainzweiler am Dienstag mit einer Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) zur Steuerung der Windkraftnutzung in der Stadt Ottweiler einverstanden.Eine Teiländerung des FNP sei für ein gezieltes Ansiedeln der Windkraft in Ottweiler wichtig, gab Christoph Hassel vom Bauamt der Stadt Ottweiler zu verstehen. "Wir wollen den sogenannten Wildwuchs bei den Windkraftanlagen ausschließen. Ohne ausgewiesene Sonderflächen könnten Interessenten grundlegend geeignete Flächen mit Windrädern besiedeln. Dabei würde aber zum Beispiel wenig Rücksicht auf den Artenschutz genommen werden", erklärte Hassel.

Ein bereits bestehender Plan des Landes habe relativ große Flächen ausgewiesen. Bei deren Ausmaß wären aber Vogelarten wie der Rotmilan aufgrund der Nähe zu den Windrädern zu stark gefährdet. Im Jahre 2006 wurde dieser Greifvogel aufgrund erheblicher Bestandsrückgänge von der Internationalen Union für die Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen gefährdeter Tiere auf die Rote Liste gefährdeter Arten gesetzt.

Gibt die Stadt Ottweiler einen Plan mit ausgewiesenen Sonderflächen vor, können Interessenten ihre Windkraftanlagen nur auf diesen Flächen realisieren.

Die Erstellung des Plans zur Teiländerung des FNP erfolgte in mehreren Arbeitsschritten. Zuerst wurden Gebiete hinsichtlich harter Ausschlusskriterien - wie die Nähe zu Gehöften - untersucht. Mindestens 400 Meter muss eine Anlage von einem Gehöft entfernt sein. Danach achtete die Stadt Ottweiler auf weiche Kriterien. In Mainzweiler muss so zum Beispiel ein Abstand von 1000 Metern zu den Brutstätten des Rotmilans in der Nähe des Faulenberger Hofs eingehalten werden. Neben öffentlichen Belangen prüfte die Stadt auch, welche Gebiete den Bau von mindestens drei Anlagen zulassen. "Flächen kleiner als sieben Hektar sind nicht ausgewiesen", sagte Hassel. Es sei denn, sie liegen im Randgebiet und könnten in Kooperation mit Nachbarkommunen den Standard erfüllen. Wenn die Nachbargemeinde St. Wendel zustimmt, wäre die Fläche nördlich des Sülzerhofes mögliches Bauland für Windanlagen.

Des Weiteren sind im Plan die Abstände zu den Siedlungen berücksichtigt; mindestens 800 Meter müssen es hier sein. Bei einem größeren Abstand könne der Stadt Ottweiler Verhinderungsplanung vorgeworfen werden, erklärte Hassel.

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung können die Pläne vom 9. Juli bis zum 27. August im Rathaus Ottweiler eingesehen werden. Die Teiländerung des FNP muss bis spätestens November beschlossen sein.

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