Ehrung 1025 Jahre sicher und fair unterwegs

Neunkirchen · Ehrung bewährter Kraftfahrer im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Kreisverkehrswacht Neunkirchen.

 Sie alle wurden ausgezeichnet, weil sie seit vielen Jahren am Straßenverkehr teilnehmen, ohne dass es zu Beanstandungen kam.

Sie alle wurden ausgezeichnet, weil sie seit vielen Jahren am Straßenverkehr teilnehmen, ohne dass es zu Beanstandungen kam.

Foto: Anja Kernig

Jahreshauptversammlungen sind gemeinhin nicht so der Reißer. Anders bei der Kreisverkehrswacht Neunkirchen. Vorsitzender Michael Görlinger und seine Vorstandskollegen sahen sich am Dienstagabend einem nahezu vollen Saal im Robinsondorf gegenüber. Was weniger den aktuell 43 Mitgliedern zu verdanken war, als einem cleveren Schachzug: Kombiniert man doch die Ehrung bewährter Kraftfahrer traditionell mit der regulären Jahreshauptsitzung. 22 Frauen und Männer hatten per Auszug aus dem Fahreignungsregister nachgewiesen, dass sie noch nie wegen eines Vergehens im Straßenverkehr gerichtlich bestraft worden sind oder mit einem Bußgeld belegt wurden. Unter Mitwirkung des Beigeordneten Thomas Hans wurde ihnen für insgesamt 1025 „beanstandungsfreie Jahre“ einmal „Silber mit Eichenkranz“ (für 25 Jahre Fahrzeit), vier Mal „Gold mit Eichenkranz“ (40 Jahre) sowie 17 Mal das „Goldene Lorbeerblatt“ (50 Jahre) im Namen der Deutschen Verkehrswacht überreicht. Am längsten nimmt Otto Kremp rücksichtsvoll und sicherheitsbewusst am Straßenverkehr teil. Bei ihm sind es schon 69 Jahre – und das als Vielfahrer! Der gelernte Elektriker, der 20 Jahre im Neunkircher Eisenwerk, danach in Wellesweiler und bei Saarpor zum Teil als Betriebsmeister gearbeitet hat, war im Urlaub immer viel auf Achse: Bretagne, Italien, Spanien. „Ich hatte vier oder fünf Autos, alle kamen auf 200 000 Kilometer“, erzählte Kremp, der im Hosterhof lebt und im April seinen 91. Geburtstag feiert.

Außer ihren Urkunden und Ehrennadeln konnten die Gäste noch ein paar wertvolle Tipps mitnehmen. Hatte doch Frank Malter für seinen Vortrag die wichtigsten Neuerungen der Straßenverkehrsordnung zusammengetragen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf besserem Schutz von Radfahrern. Mehr als doppelt so hoch fällt beispielsweise das Bußgeld aus, wenn Autofahrer den Radweg zuparken. Beim Überholen von Radfahrern muss seit 1. März innerorts 1,5 Meter Abstand gehalten werden, außerorts zwei Meter.

Das Bußgeld für unzulässiges Halten in zweiter Reihe steigt von bisher 20 auf nun 80 Euro, wenn dadurch ein Fahrradfahrer gefährdet wird. Radfahrer, E-Scooter-Fahrer und andere einspurige Fahrzeuge dürfen in Zukunft an festgelegten Engstellen nicht mehr überholt werden. Darauf weist ein neues Verkehrszeichen hin. Auch an anderer Stelle drohen härtere Strafen. So kostet das Parken auf einem Behindertenparkplatz 55 statt 35 Euro. Immer noch „zu billig“, fanden viele Anwesende. Muss man doch beim Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie auf Schutzstreifen für Radfahrer 100 Euro berappen (bisher 15 Euro).

Alle Omas und Opas im Raum erinnerte Malter daran, dass auch Kindersitze ein Haltbarkeitsdatum haben, Stichwort Materialermüdung. „Beginnt die Prüfnummer (5) auf dem Prüfsiegel mit `01` oder `02`, ist das Teil gesetzlich nicht mehr zugelassen.“ Bei den Wahlen gab es keine großen Veränderungen mit Ausnahme der beiden Kassenprüfer. Letzter Höhepunkt war die Ernennung Alfons Wagners zum Ehrenmitglied.

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