City Nord: Rat schiebt für Quartier Riegel vor für Bordellbetriebe

Neunkirchen · Der Stadtrat Neunkirchen hatte sich in seiner jüngsten Sitzung auch mit Baurechtlichem zu befassen. Auf der Tagesordnung stand der Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes 98 "Wellesweilerstraße/Wilhelmstraße".

Nachdem in einer ersten Änderung die Ansiedlung von Vergnügungsstätten ausgeschlossen worden war, ging es jetzt darum, "bordellartige Betriebe" zu verhindern. "Das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass ein Bordell keine Vergnügungsstätte, sondern ein Gewerbebetrieb ist", erklärte Oberbürgermeister Jürgen Fried zur Notwendigkeit einer neuerlichen Anpassung. Außerdem soll laut Verwaltungsvorlage eine "gestalterische Aufwertung der Baustruktur" als Impulsgeber für die Aufwertung der City Nord fungieren. Im neuen Geltungsbereich dieser zweiten Änderung liegt der komplette Block zwischen Wilhelmstraße, Bahnhofstraße, Wellesweilerstraße und Brückenstraße. Der Rat folgte einstimmig. Das gilt auch für den Erlass einer Veränderungssperre im besagten Gebiet. Diese sieht vor, dass der in zweiter Änderung auf den Weg gebrachte Bebauungsplan grundsätzlich nicht mehr geändert werden darf. Ausnahmeregelungen für den Einzelfall bleiben aber weiterhin möglich.

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