Bistum Trier scheitert vor Arbeitsgericht
Neunkirchen · Im Streit um die innerkirchliche Meinungsfreiheit zwischen dem Bistum Trier und seiner Gesamt-Mitarbeitervertretung ist das Bistum vor dem höchsten kirchlichen Arbeitsgericht gescheitert. Die Mitarbeitervertretung hatte im März 2014 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der Sparmaßnahmen der Bistumsleitung kritisiert wurden.
21.11.2015
, 10:16 Uhr
Dies verstieß nach Ansicht der Richter weder in Form noch Inhalt gegen das Loyalitätsgebot. Daher sei das Revisionsbegehren des Bistums zurückzuweisen. (Az. M13/2014)