Bistum Trier scheitert vor Arbeitsgericht

Neunkirchen · Im Streit um die innerkirchliche Meinungsfreiheit zwischen dem Bistum Trier und seiner Gesamt-Mitarbeitervertretung ist das Bistum vor dem höchsten kirchlichen Arbeitsgericht gescheitert. Die Mitarbeitervertretung hatte im März 2014 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der Sparmaßnahmen der Bistumsleitung kritisiert wurden.

Dies verstieß nach Ansicht der Richter weder in Form noch Inhalt gegen das Loyalitätsgebot. Daher sei das Revisionsbegehren des Bistums zurückzuweisen. (Az. M13/2014)

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