Gerichtsstrukturreform Bei Amtsgerichten ändern sich Zuständigkeiten

Neunkirchen · Zum 1. Januar tritt im Saarland die Gerichtsstrukturreform in Kraft, die Änderungen bei den Zuständigkeiten der saarländischen Amtsgerichte nach sich zieht. Die Reform war aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen für die Rechtsprechung der Amtsgerichte erforderlich, wie die Stadtpressestelle mitteilt.

Viele Rechtsgebiete haben sich zu komplexen Spezialmaterien entwickelt, die immer höhere Anforderungen an die Gerichte stellen. Damit die Amtsgerichte Ihre Anliegen auch in Zukunft in leistungsfähigen Arbeitseinheiten erledigen können, werden bei einigen Amtsgerichten gemeinsame Fachabteilungen für jeweils zwei benachbarte Amtsgerichtsbezirke gebildet. Bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach der Stadt Neunkirchen, so ist ab dem 1. Januar für Bußgeldsachen wegen Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten das AG St. Ingbert (bisher AG Neunkirchen), unter anderem für Urheberrechts- und Reisevertragssachen das AG Saarbrücken (bisher AG Neunkirchen), für bestimmte Honorarklagen das AG Lebach (bisher AG Neunkirchen) und für Landwirtschaftssachen das AG Lebach (bisher AG Ottweiler) zuständig. 

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