Antragsfrist für die Beförderung von Schülern endet

Kreis Neunkirchen · . Das Kreissozialamt des Landkreises Neunkirchen weist darauf hin, dass Anträge nach dem Schülerförderungsgesetz für das Schuljahr 2014/2015 bis spätestens 31. Dezember 2014 eingegangen sein müssen.

Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Nähere Informationen: Team Bildung- und Teilhabe, Saarbrücker Straße 2, 66539 Neunkirchen , Telefon (06824) 9 06 77 30, Email: but@landkreis.neunkirchen.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort