Ärger wegen Wertstoffsäcken

Neunkirchen · Die Mitarbeiter des Betriebshofes haben immer mehr Arbeit, die Allgemeinheit zahlt die Kosten: für „Gelbe Säcke“, die zu entweder zu früh auf der Straße abgestellt oder mit falschen Inhalten gefüllt werden.

. Wertstoffsäcke sind von Natur aus eigentlich unproblematisch. Dennoch müssen sich die Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofes Neunkirchen immer häufiger um "problematische" Wertstoffsäcke kümmern.

Insbesondere stellen Wertstoffsäcke ein Problem dar, die bereits Tage vor der Abholung im öffentlichen Verkehrsraum bereitgestellt werden, genannt wird in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus beispielhaft der Bereich Hammergraben in der Innenstadt. Nicht nur, dass Bürger und Besucher der Stadt dies zu Recht als Ärgernis empfinden, die Säcke können auch durch allerhand Getier aufgerissen werden, was für den Zentralen Betriebshof zusätzliche Mühe und für den Steuerzahler zusätzliche Kosten bedeutet.

Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung der Wertstoffsäcke frühestens ab 19 Uhr am Vorabend des Abfuhrtages unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit erfolgen darf. Der Abfuhrtag ist im Abfuhrkalender straßengenau dargestellt. Zu finden sind die Termine auch übers Internet. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden verfolgt.

Darüber hinaus ist stets auf die korrekte Befüllung der Säcke zu achten, da das zuständige Abfuhrunternehmen falsch befüllte Wertstoffsäcke stehen lässt, wie es weiter heißt. So hat beispielsweise Plastikspielzeug nichts in einem "Gelben Sack" zu suchen, da es sich hierbei nicht um eine Verkaufsverpackung handelt. Die Verpackungsverordnung definiert Verkaufsverpackungen als Verpackungen , die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen. Verkaufsverpackungen im Sinne der Verordnung sind auch Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen (Serviceverpackungen) sowie Einweggeschirr.

Einen falsch befüllten Wertstoffsack muss der Verursacher wieder an sich nehmen. Wer seinen "Gelben Sack" in einem solchen Fall nicht wieder annimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Durch ein derartiges Verhalten verschandeln die Säcke nicht nur unkontrolliert den öffentlichen Verkehrsraum, sondern stellen auch ein Ärgernis für die gesamte Nachbarschaft dar, die sich die Mühe macht, korrekt zu trennen, so heißt es abschließend. Darüber hinaus müssen diese Säcke noch als "wilder Müll" von den Mitarbeitern des Zentralen Betriebshofs eingesammelt werden, so heißt es abschließend. Die Kosten trage dann einmal mehr die Allgemeinheit in Form des Gebührenzahlers.

Infos rund um die Abfuhr der Wertstoffsäcke Firma Paulus, Telefon (06897) 85 60 00; Wertstoff- und Abfallberater: Telefon (06821) 20 22 27 oder (06821) 20 22 29

neunkirchen.de/abfuhr-

kalender.html

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