Rathaus in Neunkirchen Ab Montag, 13. Dezember, gilt für Besucher des Rathauses 3G

Neunkirchen · Neunkirchen (red) Ab Montag, 13. Dezember, gilt die 3G-Regel im Rathaus, im Standesamt und im Bürgerbüro. Dies bedeutet, jede Besucherin und jeder Besucher muss genesen, geimpft oder getestet sein und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

3G im Rathaus Neunkirchen ab Montag
Foto: Marc Prams

Als Testnachweis gilt ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden alt sein darf.

Zudem ist der Zutritt zum Rathaus Neunkirchen weiterhin aufgrund der Pandemie nur eingeschränkt mit einem Termin möglich. Bürgerinnen und Bürger können ihr Anliegen telefonisch vorbringen oder in dringenden Fällen einen persönlichen Termin zur Vorsprache vereinbaren: Tel. (06821) 202-0.

Bürgerinnen und Bürger mit einem Termin werden vom zuständigen Sachbearbeiter am Rathausinnenhof abgeholt. Das Bürgerbüro und das Standesamt sind über ihren eigenen Zugang erreichbar. Im Bürgerbüro besteht die Möglichkeit, über die Internetseitewww.neunkirchen.deeinen Termin zu buchen. Man kann auch ohne Termin das Bürgerbüro aufsuchen, muss dann aber eine entsprechende Wartezeit vor Ort einplanen. Im Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit den Sachbearbeitern gilt Maskenpflicht.

„Wir führen die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher des Rathauses aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation ein. Ich wiederhole den Aufruf an die Bevölkerung: Was sich telefonisch oder elektronisch klären lässt, sollte auch auf diesem Wege erfolgen, um Kontakte einzuschränken“, sagte Oberbürgermeister Jörg Aumann.

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