Betrügereien Miese Masche mit falschen Rechnungen

Neunkirchen · Hans Ruschmann ärgert sich, wenn er immer wieder Mahnungen bekommt für Dinge, die er nie bestellt hat.

 Wenn Schreiben von angeblichen Inkasso-Büros ins Haus flattern, fühlen sich die Empfänger oft unter Druck gesetzt und zahlen, ohne die Forderung zu prüfen.

Wenn Schreiben von angeblichen Inkasso-Büros ins Haus flattern, fühlen sich die Empfänger oft unter Druck gesetzt und zahlen, ohne die Forderung zu prüfen.

Foto: picture alliance / dpa/Bodo Marks

  Hans Ruschmann aus Neunkirchen ist ein sehr rüstiger älterer Herr. Weil er sich darüber ärgert, dass ihn per Brief oder über seine E-Mails immer wieder Rechnungen, Mahnungen von Fantasiefirmen  oder Schreiben von dubiosen  Inkasso-Firmen erreichen, die er als schlichweg falsch und grundlos bezeichnen muss, hat er sich auf den Weg in die Neunkircher Lokalredaktion gemacht. Der 83-Jährige  hat solch ein Schreiben mitgebracht und es sieht in der Tat ziemlich beeindruckend und echt aus. Eine Firma Infoscore Forderungsmamagement GmBH  fordert im Auftrag der Firma   Paypal PTE LDT  aus Singapur  den Betrag von 136, 94 Euro mit der Zahlungsfrist von nur  knapp einer Woche. Es wird  mit der Einleitung eines „gerichtlichen Mahnverfahrens gegen Sie“ gedroht, falls die Zahlung  nicht erfolgt. Hans Ruschmann hat sich davon nicht beeindrucken lassen, er weiß, dass betrügerische Unternehmen sich darauf spezialisiert haben, falsche Rechnungen zu versenden, um unaufmerksame oder leichtgläubige Menschen abzuzocken.

„Ich möchte aber, dass die Leute einmal mehr darauf aufmerksam gemacht werden, dass solche Betrüger unterwegs sind“, sagt Ruschmann. Denn man höre schließlich immer wieder von Geschädigten, die auf diese platte Masche hereinfallen. Was dazu Verbraucherschützer raten: Verbraucher sollten Inkasso-Schreiben immer genau prüfen. Denn statt einer berechtigten Forderung könne es sich auch um einen Betrugsversuch handeln.  Es seien  auch Schreiben von vermeintlichen Rechtsanwälten im Umlauf, die unter der angegebenen Adresse nicht aufzufinden gewesen seien. Die Schreiben enthielten auch keine Informationen, woraus sich die angebliche Forderungen ergaben.

Die Verbraucherzentrale rät, in einem ersten Schritt stets zu prüfen, ob überhaupt Beziehungen zu dem Gläubiger bestehen.  Wer sich absolut sicher sei, mit einem Betrugsversuch konfrontiert zu sein, der brauche gar nichts zu unternehmen. Im Allgemeinen werde aber geraten, Widerspruch gegen solche Mahnbescheide einzulegen. Im Internet könne sich jeder ein entsprechendes Formular der Verbraucherzentrale (www.vz-saar.de) besorgen.

Wichtig zu wissen: Inkasso-Unternehmen arbeiteten im Auftrag, ohne über die Sache an sich Bescheid zu wissen. Sie prüften nicht, ob Forderungen auch rechtens seien. Verfahren gegen die Unternehmen seien in den vergangenen Jahren immer wieder eingestellt worden. Der eigentliche Auftraggeber indes habe seinen Sitz im Ausland, oder aber die Firma erweist sich bei der Recherche als schon wieder aufgelöst beziehungsweise nie existent.

Wer mit der mahnenden Firma tatsächlich einen Vertrag hat, sollte die Kontoauszüge und Bankunterlagen überprüfen, ob die Zahlung nicht schon beglichen wurde und ob auch keine Rückbuchung stattgefunden hat. Außerdem lohne es sich oftmals, zu kontrollieren, ob der Zahlungsforderung rechtliche Gründe entgegenstehen.

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