Jagdrecht Zoff im Merchtal: Was darf ein Jäger?

Merchweiler · Ein Anwohner fühlt sich durch einen Jagdpächter um Ruhe und Sicherheit gebracht. Kreisjägermeister klärt auf.

 Wer, wann, wo und wie jagen darf wird durch das Bundesjagdgesetz geregelt, ergänzt durch Landesjagdgesetze und weitere Vorschriften.

Wer, wann, wo und wie jagen darf wird durch das Bundesjagdgesetz geregelt, ergänzt durch Landesjagdgesetze und weitere Vorschriften.

Foto: Volker Ammann

Ein Anwohner aus Merchweiler fühlt sich seit einiger Zeit durch einen Jagdpächter, dessen Revier an zwei Wohngebiete grenzt, in seiner Ruhe und Sicherheit gefährdet. Anlass dazu sind drei Vorfälle, die sich seit Mai dieses Jahres zugetragen haben. Der Jäger, so der Anwohner (die Namen sind der Redaktion bekannt), schieße in der unmittelbaren Umgebung seines Anwesens auf Rehe, und das sonntagsmorgens gegen 8.30 Uhr oder sonntagabends gegen 21 Uhr. „Durch den Schuss erschrickt man und bekommt Angst, dass etwas Schlimmes passiert sein könnte. Auch durch den unästhetischen Anblick beim Abtransport des erschossenen Tieres fühle ich mich belästigt“, so der Anwohner aus dem Merchtal.