Fehler! Noch kann in der Franzstraße nicht gebaut werden

Merchweiler · (red) Der Artikel über die jüngste Sitzung des Merchweiler Gemeinderates mit der Überschrift „In der Franzstraße kann gebaut werden“ in der SZ-Ausgabe vom Wochenende 23./24. Juni hat im Merchweiler Rathaus für Irritationen gesorgt.

Die Verwaltung legt Wert auf die Feststellung, dass in der Franzstraße derzeit nicht gebaut werden kann. In der Sitzung wurde lediglich der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß Baugesetzbuch gefasst.

Das bedeutet, so der Merchweiler Bauamtsleiter Joachim Dörr in einer Stellungnahme, dass die Planung zunächst offengelegt werde. Jeder könne Einsicht nehmen und Anregungen und Bedenken ins Verfahren einbringen. Gleichzeitig werden die Träger Öffentlicher Belange angeschrieben, so Dörr.

Das weitere Prozedere: Nach mindestens vierwöchiger Offenlage erfolgt die Bewertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken. Danach erfolgt eine Abwägung. Das Ergebnis der Abwägung kann dann zu einem Satzungsbeschluss führen oder die Anregungen und Bedenken sind so gewichtig, dass der Bebauungsplanentwurf geändert werden muss oder sogar das Verfahren aufgehoben wird. Für den Fall, dass ein Satzungsbeschluss erfolgt, ist der Bebauungsplan erst rechtskräftig wenn eine Frist verstrichen ist. 

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