Frist bis 30. September verlängert Gemeinderat Merchweiler tagt vorerst weiter online

Merchweiler · Ratsmitglieder sprechen sich auch einstimmig für die modifizierte Vergnügungssteuer aus.

. Damit die Gemeinde Merchweiler auch künftig Vergnügungssteuer erheben kann, musste sie als Grundlage hierfür eine neue Satzung erarbeiten. Die wurde nötig, nachdem das Vergnügungssteuergesetz des Saarlandes Ende letzten Jahres außer Kraft getreten und somit die bisherige Satzung der Gemeinde seit Anfang 1. Januar hinfällig ist. Die Verwaltung wurde daraufhin vom Gemeinderat beauftragt, eine neue Satzung zu erarbeiten, in der vergleichbare Regelungen wie in der bisherigen Satzung enthalten sind. Auch der bisherige Katalog der so genannten „steuerpflichtigen Vergnügungen“ wurde beibehalten. Grundlage für die Neufassung bildete eine Mustersatzung, die der SSGT, im Klartext der Saarländische Städte- und Gemeindetag, für alle saarländischen Kommunen erarbeitet hat. In einer Onlinesitzung hat der Merchweiler Gemeinderat am Donnerstag mit den Stimmen aller vier Fraktionen den Entwurf der neuen kommunalen Vergnügungssteuersatzung verabschiedet, die danach rückwirkend zum 1. Januar in Kraft tritt. Für den Bürgermeister sind die neuen Grundlagen alternativlos. „Die Vergnügungssteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinde“, machte Patrick Weydmann von der SPD deutlich, und deshalb führe kein Weg an der neuen Satzung vorbei.

Mit einem weiteren Beschluss hat der Gemeinderat die Voraussetzungen geschaffen, dass die kommunalen Gremien in Merchweiler ihre Sitzungen auch weiterhin als Videokonferenz abhalten können. Auf der Grundlage des KSVG (Kommunales Selbstverwaltungsgesetz) hatte der Gemeinderat Ende Oktober entschieden, diese Möglichkeit bis Ende März 2021 zu nutzen, um auch während Coronazeiten handlungsfähig zu bleiben. Nachdem sich die Pandemielage aber bislang nicht wesentlich entspannt hat, hat die Verwaltung vorgeschlagen, „zum Schutz der Mandatsträger wie auch der Mitarbeiter der Verwaltung“ diese Frist zu verlängern und die Sitzungen des Gemeinderates, der beiden Ortsräte und auch der Ausschüsse bis zum 30. Juni als Videokonferenz durchzuführen. Dies stets unter der Voraussetzung, dass „die außerordentlichen Notlagen“, wie es im KSVG heißt, weiterhin vorliegen. Mit Blick auf die Sommerferien hat der Gemeinderat aber noch drei Monate draufgepackt und beschlossen, die Frist bis zum 30. September auszuweiten. Auch bei dieser Entscheidung herrschte im Rat Konsens. Sollte sich die Pandemielage verbessern, können die Zusammenkünfte der Gremien in Merchweiler jederzeit wieder als Präsenzsitzungen stattfinden.

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