Erstmals Kontrolle zum Schulbeginn Wie das Gesundheitsamt die Masern-Impfpflicht kontrolliert

Kreis Neunkirchen · Im März trat in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft - seit dem Beginn des neuen Schuljahrs am Montag sind Schulen erstmals in der Pflicht, den Impfschutz ihrer neuen Schüler zu überprüfen. Wie das Kreisgesundheitsamt Neunkirchen Eltern berät, aber auch kontrolliert, ob eine Impfung erfolgt ist.

 Ein Pieks für die Dreifachimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln. Es gibt in Deutschland keinen Einzelimpfstoff gegen Masern.

Ein Pieks für die Dreifachimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln. Es gibt in Deutschland keinen Einzelimpfstoff gegen Masern.

Foto: dpa-tmn/Robert Günther

Das Masernschutzgesetz, das im März in Kraft trat (siehe „Info“), schafft eine neue Situation an Schulen und Kindergärten. „Alle Kinder, die jetzt in die Schule kommen, aber auch alle Kinder, die jetzt auf eine weiterführende Schule wechseln, und alle Kinder, die jetzt einen Kindergarten besuchen, müssen den Nachweis der Masernimpfung liefern“, sagte Schulärztin Ruth Wolff vom Kreisgesundheitsamt Neunkirchen im Vorfeld des Schulstarts am 17. August. Und zum 30. Juni 2021, so Wolff weiter, müssen alle Jahrgangsstufen in den Einrichtungen ihren Impfschutz nachweisen. Die Impfpflicht gelte auch für Erzieher, Lehrer sowie Betreuer in der Nachmittagsaufsicht, die nach 1970 geboren sind.