Neunkircherin ärgert sich Laubalarm im Unteren Friedhofsweg

Neunkirchen · SZ-Leserreporterin beklagt sich über fallende Blätter vom Grundstück gegenüber. GSG spricht von „ortsüblichem Laubfall.“

 Täglich muss Erna Klump im Herbst das Laub von den Platanen, die vor den Miethäusern der GSG im Unteren Friedhofsweg in Neunkirchen stehen, von ihrem Grundstück entfernen. Das kostet nicht nur viel Arbeit, sondern auch Geld für die Entsorgung.

Täglich muss Erna Klump im Herbst das Laub von den Platanen, die vor den Miethäusern der GSG im Unteren Friedhofsweg in Neunkirchen stehen, von ihrem Grundstück entfernen. Das kostet nicht nur viel Arbeit, sondern auch Geld für die Entsorgung.

Foto: Heike Jungmann

„Die Zeitung ist meine letzte Rettung.“ SZ-Leserin Erna Klump geht mit ihrem Probleme an die Öffentlichkeit, weil sie doch noch auf ein Einsehen von Seiten der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft (GSG) Neunkirchen hofft. Ursache für ihren Ärger ist jedes Jahr im Herbst der Fall von Blättern, die von Platanen vor gegenüberliegenden Mietshäusern der GSG stammen. Das Laub werde in großen Mengen auf das Grundstück ihres Einfamilienhauses geweht, weil es nicht regelmäßig aufgesammelt werde. Nicht nur auf den Bürgersteig, auch auf die Grünfläche und vor allem in die tiefer liegende Einfahrt. Um nicht Gefahr zu laufen, dass die im Keller liegende Garage bei starkem Regen unter Wasser stehe, müsse sie täglich die Blätter aus dem seitlichen Wasserablauf entfernen. Bekanntlich ist dies bei den großen Blättern der Platanen besonders schwierig.

Doch die rüstige 84-Jährige ärgert sich nicht nur darüber, dass sie „die Arbeit der GSG“ erledigen müsse. Das Laubsammeln koste sie auch Geld. Sie kaufe Säcke für das Laub, denn die Biotonne reiche dafür bei Weitem nicht, tüte es ein und ihr Sohn fahre es mit seinem Pkw zur kommunalen Grünschnittannahme. Mindestens drei 100-Liter-Säcke kommen so nach ihren Angaben pro Woche zusammen, wenn besonders viel Laub fällt. Bis Ende 2018 habe die Entsorgung pro Auto zwei Euro gekostet, jetzt koste sie ein Euro pro angeliefertem Sack Grünschnitt. „Ich bin es leid, die Arbeit anderer zu machen und dafür auch noch zu bezahlen.“ Extra aufgehoben hat Erna Klump einen Hinweis der städtischen Abteilung Bau- und Friedhofsverwaltung. In einer Pressemitteilung hatte die Kreisstadt Neunkirchen kürzlich darauf hingewiesen, dass alle Anlieger laut Straßenreinigungssatzung rechtlich dazu verpflichtet seien, Gehwege vom Herbstlaub zu räumen. „Gereinigt werden muss so oft wie nötig“, betonte Christian Schicke von der Abteilung Bau- und Friedhofsverwaltung. Generell bestehe die Pflicht, Bürgersteige und Gehwege regelmäßig jeden Samstag und jeden Werktag vor gesetzlichen Feiertagen zu säubern (Paragraph 4). Schicke warnt davor, das schleifen zu lassen. Gehe doch – vor allem „in Kombination mit Regen und Frost“ – von den Blättern eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr aus. Dem gelte es, vorzubeugen, hieß es in der Mitteilung.

Die Witwe hat mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet, hofft aber weiterhin auf eine gütliche Einigung mit der GSG. Diese hat unserer Zeitung ihre Sicht der Dinge, wie sie sie bereits Erna Klump dargelegt habe, schriftlich mitgeteilt. So würden die angesprochenen Platanen alle zwei bis drei Jahre ordnungsgemäß von einem fachkundigen Unternehmen zurückgeschnitten und auch auf die Verkehrssicherheit überprüft. Der letzte Rückschritt sei im Frühjahr dieses Jahres durch ein Fachunternehmen erfolgt. Weiter heißt es: „Unabhängig hiervon sind wir immer bemüht, die Blätter zeitnah durch unsere Mitarbeiter zu entsorgen. Leider können wir nicht vermeiden, dass es immer wieder mal vorkommt, dass Blätter durch Windböen in die Nachbarschaft geweht werden. Wir hatten mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um ortsüblichen Laubfall handelt, welcher keineswegs die Grenze der Zumutbarkeit überschreitet.“

Bei der erwähnten Verkehrssicherheitspflicht handele es sich um die Pflicht des Eigentümers, Maßnahmen zu ergreifen, damit keine Gefahren für Dritte von ihrem Grundstück oder ihrer Immobilie ausgehen. Beispiele hierfür seien unter anderem die Beseitigung von Unrat und Laub auf den Stufen zum oder den Gehwegplatten vor dem Haus. Abschließend teilt die GSG mit, dass „allein die Tatsache, dass Frau Klump aufgrund des hohen Alters nicht mehr in der Lage ist, Beseitigungsarbeiten durchzuführen, begründet keinen Anspruch an die GSG zur Beseitigung von Laub.“ Dieser Argumentation widerspricht Erna Klump allerdings vehement. Sie beseitige täglich selbst das Laub auf ihrem Grundstück, lediglich bei der Abfuhr helfe ihr Sohn. Im Übrigen könnten sich die Teilnehmer an der Kranzniederlegung zum Scheiber Friedhof an Volkstrauertag selbst ein Bild machen. „Dann erreicht der Laubabfall seinen Höhepunkt.“

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