Parken Rechtsausschuss geht in die Feinheiten

Ottweiler · Durfte die Stadt Ottweiler die Fußgängerzone Rathausplatz in einen verkehrsberuhigten Bereich umwandeln?

 Derzeit dürfen Autos auf dem historischen Rathausplatz Ottweiler parken.

Derzeit dürfen Autos auf dem historischen Rathausplatz Ottweiler parken.

Foto: Peter Häckelmann

Sie sind die Aushängeschilder Ottweilers, seine Visitenkarten, wahre Perlen dank der fast geschlossenen Ensemble an Renaissance- und Barockbauten, die in der ganzen Region ihresgleichen suchen: der Schlossplatz und der Rathausplatz. Letzterer stand gestern im Mittelpunkt einer Verhandlung im Landratsamt. Geklagt hatten Peter und Ortrud Häckelmann gegen den Bürgermeister der Stadt Ottweiler, Streitpunkt ist die Fußgängerzone. Wie der promovierte Bauingenieur ausführte, werden jeweils „die Platzkanten durch historische Bebauungen gebildet, ihre Natursteinpflasterbeläge passen gut dazu.“ Insofern sei die in den 1970er-Jahren gefallene Entscheidung, die beiden Plätze soweit als möglich vom Fahrverkehr und ruhenden Verkehr zu befreien, sehr zu begrüßen gewesen, so Häckelmann.

Dass man diese nun teilweise wieder rückgängig machte, möchten der Ottweiler Bürger und seine Ehefrau, Eigentümer eines mit viel Liebe und Geld restaurierten Gebäudes am Rathausplatz, das an einen Gastronomen vermietet ist, nicht so einfach hinnehmen. Wie es überhaupt zu der Neuregelung gekommen sei, fragte die sitzungsleitende Juristin, Katharina Glaser, die Vertreterin der Stadtverwaltung Ottweiler, Heike Völzing. „Das ging auf eine Anregung aus dem Stadtrat zurück“, informierte die Leiterin des Amtes für Bürgerdienstleistungen. Obwohl verboten, parkten Bürger stundenlang auf dem Platz. Und weil ein Arzt und ein Podologe mit ihrer oft nicht sehr mobilen Klientel dort praktizieren, wäre ein erlaubtes Befahren des Rathausplatzes gerade fürs für Bringen und Holen oder aber kurze Einkäufe wünschenswert.

Dem folge die Verwaltung und wandelte die Fußgängerzone letztes Frühjahr probeweise in einen verkehrsberuhigten Bereich um. Erlaubt ist seit dem ein halbstündiges Kurzzeitparken auf den sechs markierten Parkständen, ausgenommen mittwochs, samstags und sonntags von 6 bis 24 Uhr. Die Mehrheit halte dies für eine „gute Lösung“, betonte Heike Völzing in der Verhandlung vor dem Rechtsausschuss des Kreises. Es werde aber weiter unerlaubt geparkt, argumentierte Häckelmann – meist ohne Parkscheibe oder mit schon deutlich überschrittener Parkdauer, auch am Sonntag. Aus seinen Beobachtungen schließt er, „dass die derzeitige Regelung höchstens mit ständiger Überwachung funktionieren könnte. Da eine solche aber nicht möglich ist“, sei sie „unsinnig“.

Nach Meinung des versierten Verkehrsplaner werde damit der „seit über 40 Jahren rechtskräftige Bebauungsplan“ verletzt. Weshalb er Widerspruch einlegte. Dem hatte Bürgermeister Holger Schäfer nicht stattgegeben, „er bestand darauf, es sei alles rechtens“. Worüber nun der Kreisrechtsausschuss zu befinden hat. Wie Häckelmann zusammenfasste, stehen sich letztlich zwei Rechtsauffassungen gegenüber. Sein Standpunkt ist: „Wenn die Stadt die Aufhebung der bisherigen Fußgängerzone wolle, muss sie in einem förmlichen Verfahren, also auch mit Beteiligung der Öffentlichkeit, die Änderung des bestehenden Bebauungsplans betreiben.“

Katharina Glaser sah das anders. Dreh- und Angelpunkt ihrer Argumentation ist die fehlende förmliche Widmung zur Fußgängerzone. „Ein Bebauungsplan ersetzt keine Widmung.“ Vielmehr handele es sich um eine verkehrsrechtliche Anordnung, und „die kann man ändern“. Abschließend müsse darüber aber noch mit den Beisitzern beraten werden. „Die Entscheidung ergeht schriftlich innerhalb der nächsten zwei Wochen.“

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