Kreis ermittelt Unterkunftskosten Mieten für Wohnungen mit Grund-Standard

Kreis Neunkirchen · Kreis ermittelt angemessene Unterkunftskosten und braucht dazu die Mithilfe der Bürger.

 Wie viel darf eine Mietwohnung kosten?

Wie viel darf eine Mietwohnung kosten?

Foto: dpa/Tim Brakemeier

(red) Wie viel darf eine Mietwohnung kosten? Diese Frage ist vor allem dann wichtig, wenn der Landkreis die Miete im Rahmen von Hartz IV oder der Grundsicherung bezahlt. Wie alle Kommunen in Deutschland muss der Landkreis Neunkirchen den Spagat schaffen, einerseits bedürftigen Bürgern eine adäquate Unterkunft zu finanzieren, andererseits aber die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Deshalb lässt die Kreisverwaltung derzeit ermitteln, wie hoch die sogenannten angemessenen – und damit vertretbaren – Kosten der Unterkunft im Kreisgebiet sind.

Hierzu hat der Landkreis Neunkirchen die Unternehmensberatung Rödl & Partner engagiert, wie der Kreis weiter mitteilt. Sie soll nach 2014 aufgrund der gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben in 2018 erneut ein schlüssiges Konzept erarbeiten, das mathematisch-statistischen Kriterien genügt. Daraus wird anschließend ein grundsicherungsrelevanter Mietspiegel abgeleitet, der das tatsächliche Mietniveau für Wohnungen des einfachen und grundlegenden Standards im Kreisgebiet abbildet. Aus diesen Daten können die Mitarbeiter des Jobcenters und des Sozialamtes ersehen, ob die Unterkunftskosten im jeweils vorliegenden Fall angemessen sind.

Um die angemessene Miethöhe möglichst genau abzubilden, ist der
Landkreis Neunkirchen auf die Mithilfe der Bürger angewiesen. In das
Konzept fließen viele unterschiedliche, stets anonymisierte Daten ein. Die Kreisverwaltung hat deshalb diese Woche eine Vielzahl von Mietern, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften angeschrieben, um über einen Fragebogen Informationen zur jeweiligen Miethöhe zu erhalten. Es werden keine personenbezogenen Daten gesammelt. Lediglich Wohnungsdaten werden benötigt. Basierend auf dieser Grundlage werden dann die neuen Richtlinien ermittelt, nach welchen der Landkreis Neunkirchen künftig die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV- und Grundsicherungsempfänger übernimmt.

Nähere Informationen beim Landkreis Neunkirchen, Kreissozialamt, Telefon (0 68 24) 9 06 21 22.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort