Einbürgerung Kreis Neunkirchen begrüßt 21 Neubürger
Kreis Neunkirchen · Urkunden und Grundgesetzbücher wurden im Landratsamt ausgehändigt.
21 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, darunter insgesamt fünf Kinder, haben ihre Einbürgerungsurkunde und ein Grundgesetz aus der Hand von Landrat Sören Meng erhalten.
Bei der ersten feierlichen Urkundenverleihung im Historischen Sitzungsaal des Landratsamtes seit Beginn der Coronapandemie betonte Meng, wie wichtig die Integration von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft für die Zukunft des Landkreises sei und auch wie sehr er sich darüber freue, nach mehr als zwei Jahren den Neubürgern wieder persönlich gratulieren zu können, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises.
Neben den Urkunden händigte der Landrat auch das Grundgesetz aus: „Das Grundgesetz ist eines der wichtigsten Bücher in unserem Land. Diese bemerkenswerte Verfassung entstand noch in den Trümmern einer Diktatur und ist die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Gleichberechtigung in Deutschland“, so der Landrat. Insgesamt wurden im Landkreis Neunkirchen bis dato in diesem Jahr 70 Einbürgerungen vollzogen.
Der Antrag auf Einbürgerung wird beim Landkreis Neunkirchen gestellt. Die Kreispolizeibehörde, auch zuständig für das Staatshoheitswesen des Landkreises Neunkirchen, bearbeitet den Antrag.
Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet letztlich über die Einbürgerung, die wiederum beim Landkreis selbst vollzogen wird. Die Einbürgerungssprachprüfung wird von der Kreisvolkshochschule gemacht. Sie ist eine der Voraussetzungen für eine Einbürgerung.