Und in die Karte einen Gutschein für ein „Wellnesswochenende für Zwei“ gelegt und dazu geschrieben: „Nur du und ich“? Ja? Haben Sie all das genau so gemacht? Dann müssen Sie jetzt ganz tapfer sein, weil Sie nämlich alles falsch gemacht haben. Also fast alles. An O-Saft und Kaffee ist nichts auszusetzen, aber mal abgesehen davon, dass die Karte schon rein optisch eine Vollkatastrophe sein dürfte, ist deren Inhalt, also der Gutschein, mal so was von überhaupt nicht angesagt. Nicht mehr. Warum? Na überlegen Sie doch mal kurz, mit wem Sie das letzte Wochenende verbracht haben. Und das davor. Und das davor auch. Und überhaupt so ziemlich jedes Wochenende in den vergangenen beiden Jahren. Dämmert‘s? Genau: Wenn Sie Ihrem Schatz eine Freude machen wollen, dann schicken Sie sie oder ihn gerne in ein Wochenende samt Aromatherapie bei der Zehenpolitur. Aber um Himmels Willen: Bleiben Sie zu Hause! Kurzurlaub vom Du ist nach zwei Jahren Zwangszweisamkeit angesagt. Urlaub fürs Ich. Und für sonst niemanden. Also flott da anrufen, im Verwöhnschupppen, umbuchen, und die Karte ändern: Wellnesswochenende für Eine/n. „Nur Du, kein ich.“ Damit machen Sie Ihrem Schatz garantiert eine Freude. Und noch was: Lassen Sie bloß diese bekloppte Karte weg.
Kolumne Das Knuffelchen im Wellnessschuppen
Haben Sie dran gedacht? Valentinstag? Heute? Ja? Klasse! Und haben Sie für Ihren Schatz auch hübsch Blümchen gekauft, zwischen den frisch gepressten Orangensaft und den Kaffee gestellt, dazu eine Karte gelegt, auf der zwar nicht mehr die Diddl-Maus, aber dafür ein anderes putziges, grinsendes, pausbäckiges Knuffelchen Herzchen in die Luft pustet?
13.02.2022
, 14:55 Uhr