Kolumne zur Corona-Verordnung im Einzelhandel Shoppen für Fortgeschrittene

Einmal Hü und einmal Hott – der Einzelhandel im Saarland kann einem wirklich leid tun.

 Kommentarkopf, Foto: Robby Lorenz

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Seit vergangenen Mittwoch gilt: Im Einzelhandel im Saarland muss eine FFP2-Maske getragen werden. Eine medizinische Maske genügt jetzt nicht mehr. Dafür ist die 2G-Regel im Einzelhandel nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (OVG) ausgesetzt.

Rinn in die Grumbeere, raus aus de Grumbeere.  Können die Kundinnen und Kunden noch relativ gleichmütig mit derlei Hin- und Her in den Corona-Verordnungen umgehen, so dürfte den meisten Einzelhändlern allmählich der Geduldsfaden reißen. Bevor sie ihren Laden am Morgen aufsperren, müssen sie sich erstmal über die Medien über die derzeit gültige Rechtslage informieren. Weil die Kundinnen und Kunden zeitweise vor den Geschäften Schlange standen und einige auch einfach keine Lust mehr auf das Herauskramen von Impfnachweis und Perso am Eingang hatten, ließ man sich eine Lösung einfallen. Seit dem 14. Januar konnte man sich beispielsweise im Neunkircher Saarpark-Center jeden Freitag und Samstag von 10 bis 17 Uhr für ein 2G-Bändchen registrieren. Damit hatte man direkten Zugang zu allen teilnehmenden Shops. Das Bändchen war allerdings nur für den aktuellen Tag gültig.

Auch der Einzelhandel in der Saarbrücker Innenstadt plante eine Bändchenlösung. Ein stattliches Sümmchen hat die Händlerschaft bereits in die bunten Bändchen investiert, die jetzt doch nicht zum Einsatz kommen, weil die 2G-Regel gekippt wurde.

Stattdessen also FFP2-Masken-Tragepflicht im Einzelhandel. Forschende des Max-Planck-Instituts haben herausgefunden, dass diese Masken „effizient gegen Omikron“ helfen“. Übrigens am besten, wenn man nicht spricht. Na, dann halten wir alle mal den Mund und schlucken unseren Ärger über das Hü und Hott herunter.

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