Infos über Baurecht im Bürgerhaus in Neunkirchen

Neunkirchen. Eine Friseuse, die lange arbeitslos war, macht sich mit staatlicher Förderung selbstständig. Weil sie kein Geld hat, um einen Laden zu mieten, wandelt sie kurzerhand das Wohnzimmer zum Friseursalon um: Mit einer größeren Scheibe und entsprechender Ausstattung wird das Fenster zum Schaufenster, der Vorgarten muss weichen, stattdessen werden zwei Stellplätze eingerichtet

Neunkirchen. Eine Friseuse, die lange arbeitslos war, macht sich mit staatlicher Förderung selbstständig. Weil sie kein Geld hat, um einen Laden zu mieten, wandelt sie kurzerhand das Wohnzimmer zum Friseursalon um: Mit einer größeren Scheibe und entsprechender Ausstattung wird das Fenster zum Schaufenster, der Vorgarten muss weichen, stattdessen werden zwei Stellplätze eingerichtet.Nach wenigen Monaten "brummt" der Laden. Und nachdem der Nachbar mehrfach seine Garageneinfahrt zugeparkt findet, beschwert er sich bei der UBA (Untere Bauaufsichtsbehörde). Die Kontrolleure prüfen nach und stellen fest, dass im Bebauungsplan der Gemeinde ein reines Wohngebiet ausgewiesen ist - kein Betrieb erlaubt. Und von heute auf morgen ist der gut gehende Friseursalon dicht."Keine erfundene Geschichte, sondern ein Fall, der tatsächlich so passiert ist", erklärt Peter Schwarz, ehemals Leiter der UBA in Saarbrücken."Baurecht ist eines der härtesten Rechte, die es gibt". Der oben geschilderte Fall ist zwar ein Extrem-, aber kein Einzelfall. Baurechtliche Verstöße haben manchen Handwerker bereits teures Geld gekostet. Den für Laien nur schwer durchschaubaren Dschungel aus Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen auf EU-, Bundes-, Landes- und Gemeindeebene ein wenig zugänglicher zu machen, das hat sich die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) auf die Fahne geschrieben. Deshalb referierte Peter Schwarz, der nach 16 Jahren bei der UBA Saarbrücken, davon sieben Jahre als Leiter, nun im "Ruhestand" ist, vor rund 30 Interessierten, überwiegend aus dem Handwerk, im Neunkircher Bürgerhaus über das Thema "Baurecht".Denn gerade für Handwerker gilt es bei einer Baumaßnahme manches zu beachten: die Bebauungspläne der Gemeinde (sofern vorhanden, Auskunft erteilen die Bauämter der Rathäuser) zum Beispiel, nutzungsabhängige Auflagen und Belange des Nachbarschutzes. "Damit es kein böses Erwachen gibt, bietet die HWK eine kostenlose Beratung an", erklärt Manfred Kynast, technischer Berater und Genehmigungslotse der HWK. jenAnsprechpartner bei der HWK: Manfred Kynast, Telefon (0681) 5809-137, E-Mail: m.kynast@hwk-saarland.de

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