Widerspruch in Wustweiler Mobilfunkgegner machen gegen Mast mobil

Ottweiler/Illingen · Die Gemeinde Illingen und Wustweiler Bürger sind am Mittwoch vor dem Kreisrechtsausschuss gehört worden. Dieser entscheidet jetzt über deren Widerspruch gegen eine geplante Mobilfunkanlage im Hosterwald.

 Gegen den im Erholungsgebiet Hosterwald geplanten und 50 Meter hohen Mobilfunkmast haben Wustweiler Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinde Illingen Widerspruch eingelegt.

Gegen den im Erholungsgebiet Hosterwald geplanten und 50 Meter hohen Mobilfunkmast haben Wustweiler Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinde Illingen Widerspruch eingelegt.

Foto: dpa/Jens Büttner

Die Deutsche Funkturm GmbH plant, einen 50 Meter hohen Mobilfunkmast unmittelbar hinter dem Waldparkplatz am Hosterwald in Wustweiler zu errichten (die SZ berichtete). Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Neunkirchen hat der Gesellschaft – Teil der Deutschen Telekom Gruppe – mit Bescheid vom 11. Februar 2019 die Baugenehmigung erteilt. Gegen diese Genehmigung hat die Gemeinde Illingen im März Widerspruch erhoben, da sie ihr Einvernehmen ausdrücklich verweigert habe. Außerdem sind etwa 35 Widerspruchsverfahren einzelner Bürgerinnen und Bürger aus Wustweiler beim Kreisrechtsausschuss eingegangen. Dieser hat sich am Mittwochmorgen unter Vorsitz des Dezernenten Dominik Hunsicker über mehrere Stunden die Argumente der Gemeinde Illingen und der betroffenen Bürger angehört. Außerdem hatten ein Vertreter der Deutschen Funkturm GmbH sowie des LUA, des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzulegen.

Eine Stunde vor den Bürgern hatte die Gemeinde Illingen Gelegenheit, ihre Argumente vorzubringen. Die Gemeinde war durch Bianca Risch von der Anwaltskanzlei Rapräger vertreten, Bürgermeister Armin König war aber ebenfalls zur mündlichen Verhandlung ins Landratsamt nach Ottweiler gekommen. Es habe „widerstreitende Aussagen“ über die Privilegierung des Hosterwaldes für den geplanten Gittermast gegeben, sagte König hinterher der SZ. Wie er die Dinge sehe, habe die Deutsche Funkturm GmbH keine Suchkreisanalyse in Auftrag gegeben. Da es auch um die Frage gehe, ob die kommunale Planungshoheit durch eine Genehmigung durch den Landkreis verletzt werde, habe die Gemeinde etwas mehr Möglichkeiten als die Bürger.

Kreisdezernent Hunsicker fasste vor der Anhörung der Bürgerinnen und Bürger, die sich zu Wort melden durften, zunächst die Hauptargumente der Widersprüche zusammen, um nicht alle 35 Widerspruchsverfahren einzeln aufrufen zu müssen. Kritik üben die Bürger nicht nur an der „Verschandelung“ eines Naherholungsgebietes durch eine „baulich unattraktive Ästhetik“, sondern vor allem daran, dass eine mögliche gesundheitliche Belastung der Anwohner außer Acht gelassen werde. Außerdem werde die Frage der gesicherten Erschließung (ausreichende Stromversorgung) nicht beantwortet. Annemarie Schlaucher meldete sich für die betroffenen Mobilfunkgegner zu Wort. Viele Menschen seien davon betroffen, wenn der Handyempfang schlecht sei, und einige seien deshalb geneigt, solche Masten und deren Strahlung hinzunehmen. „Aber wir können nicht sicher sein, dass diese Strahlen nicht unsere Gesundheit gefährden.“ Aus Veröffentlichungen der „Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie“ zitierte die Wustweiler Bürgerin Heidi Hahn. Die bestehenden Grenzwerte hätten „gravierende Schwachstellen“ und berücksichtigten nicht biologische Aspekte. Ihr gehe es hauptsächlich um die Sicherheit der Kinder.

Ein Vertreter des Antragstellers, der Deutschen Funkturm GmbH, versicherte: „Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen.“ Die Grenzwerte seien sicher, solange die Abstände eingehalten würden. Auf Nachfrage von Peter Steffes, der ebenfalls Widerspruch eingelegt hat, bestätigte der Vertreter, dass ihm alternative Standorte – etwa der alte Wustweiler Segelflugplatz – nicht bekannt seien. Außerdem: „Nur dieser eine Standort kommt für uns in Frage.“

Markus Monzel (LUA) stellte klar, dass die Untere Bauaufsichtsbehörde Herrin des Verfahrens sei, und das LUA lediglich das Benehmen hergestellt habe. Zweifelsohne gebe es Beeinträchtigungen im Landschaftsbild, deshalb habe man Sicherheitsleistungen auferlegt. So müsse eine 1800 Quadratmeter große Streuobstwiese an anderer Stelle angelegt werden. Wegen der geringfügig erweiterten Zuwegung werde das Landschaftsschutzgebiet nur am Rande tangiert.

 Gut zwei Dutzend Bürgerinnen und Bürger aus Wustweiler waren am Mittwochmorgen zur mündlichen Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss im Landratsamt in Ottweiler gekommen.

Gut zwei Dutzend Bürgerinnen und Bürger aus Wustweiler waren am Mittwochmorgen zur mündlichen Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss im Landratsamt in Ottweiler gekommen.

Foto: Heike Jungmann

Der Kreisrechtsausschuss wird nun alle Argumente prüfen und in den nächsten Wochen eine Entscheidung bekannt geben. Rechtsmittel stehen den Betroffenen offen.

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