Verärgert über Müllgebühren

Illingen. Angesichts stetig steigender Kosten für den alltäglichen Bedarf werden viele Zeitgenossen immer dünnhäutiger, wenn ihnen wieder einmal irgendjemand in den Geldbeutel greifen will. So war für den Illinger Volker Kirsch bei der Erhöhung der Müllgebühren in seiner Gemeinde das Maß voll. Er erhob Widerspruch gegen den Abgaben-Änderungsbescheid vom 7. Juli dieses Jahres

Illingen. Angesichts stetig steigender Kosten für den alltäglichen Bedarf werden viele Zeitgenossen immer dünnhäutiger, wenn ihnen wieder einmal irgendjemand in den Geldbeutel greifen will. So war für den Illinger Volker Kirsch bei der Erhöhung der Müllgebühren in seiner Gemeinde das Maß voll. Er erhob Widerspruch gegen den Abgaben-Änderungsbescheid vom 7. Juli dieses Jahres. "Was mich befremdet ist, die rückwirkende Erhöhung zum 1.Januar 2008", begründetet Kirsch seine Verärgerung gegenüber der SZ. Total unbefriedigend ist für ihn auch die Antwort der Illinger Gemeindeverwaltung, in der Kirschs Widerspruch abgelehnt wird. Wir zitieren aus dem Schreiben: "Aufgrund des § 7 Abs. 1 des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1356), zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 1629 vom 12. September 2007 (Amtsbl. S. 2026) hat die Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar am 29. April 2008 die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Entsorgungsverbandes Saar über das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Verbandsgebiet des EVS (Hausabfallsentsorgungssatzung) beschlossen. Die Satzung ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Die Gemeinde Illingen ist an die Satzung des EVS gebunden. Aus diesem Grund kann ihrem Widerspruch nicht angeholfen werden." Als nächste Widerspruchs-Instanz wird Volker Kirsch der Kreisrechtsausschuss des Landkreises genannt. "Diese Bürgernähe finde ich einmalig", ärgert sich Kirsch und prangert einerseits die "hoch qualifizierten Kaufleute" des EVS an, die im Laufe des Jahres bemerken würden, dass man die Gebühreneinnahmen falsch kalkuliert habe. Und erinnert daran, dass einige Kommunen aus dem umstrittenen EVS ausgetreten seien und damit enorme Summen zum Wohle der Bürger sparen würden. "Was muss sich der Bürger noch alles gefallen lassen?", fragt Volker Kirsch. Hier einige Beispiele aus der neuen Gebührensatzung des EVS: Ein 120-Liter-Restabfallgefäß kostet bei 14-tägiger Leerung jetzt 13,80 Euro monatlich (eine Steigerung um 1,02 Euro), bei vierwöchiger Leerung kostet die gleiche Tonne 9,60 Euro (70 Cent teurer geworden). Das 14-tägig geleerte Bio-Abfallgefäß von 120 Litern ist um 22 Cent teurer geworden und kostet damit seit dem 1. Januar 2008 2,84 Euro. Da nutzen der verärgerten Volker Kirsch auch die "freundlichen Grüße" von Bürgermeister Armin König aus dem Rathaus wenig. Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von Leser-Reporter Volker Kirsch aus Illingen. Sie haben auch Spannendes zu erzählen und sogar Fotos gemacht? Dann schicken Sie uns alles: per SMS/Fax, MMS mit Foto an Tel. (0681) 5959800, E-Mails an Leser-Reporter @sol.de

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