Saarländisches Behindertenrecht soll neu gefasst werden

Illingen · Sozialstaatssekretär Stephan Kolling hat am Mittwoch in Illingen den landesweiten Dialog zum Bundesteilhabegesetz gestartet. "Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention sieht der Koalitionsvertrag von CDU , CSU und SPD auf Bundesebene für diese Legislaturperiode vor, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herauszulösen und zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln", so Staatssekretär Kolling. "Dabei steht der Mensch mit seinen behinderungsspezifischen Bedarfen im Mittelpunkt. Nach dem Grundsatz ‚Nicht ohne uns - über uns' wollen wir mit den Betroffenen und Experten im Bereich der Behindertenpolitik die notwendige Weiterentwicklung der Eingliederungshilfeleistungen diskutieren und sie mit ihren Ideen und Vorschlägen an diesem Prozess beteiligen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dann in das anschließende Gesetzgebungsverfahren einfließen." Jeder Achte ist betroffen

Sozialstaatssekretär Stephan Kolling hat am Mittwoch in Illingen den landesweiten Dialog zum Bundesteilhabegesetz gestartet. "Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention sieht der Koalitionsvertrag von CDU , CSU und SPD auf Bundesebene für diese Legislaturperiode vor, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herauszulösen und zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln", so Staatssekretär Kolling. "Dabei steht der Mensch mit seinen behinderungsspezifischen Bedarfen im Mittelpunkt. Nach dem Grundsatz ‚Nicht ohne uns - über uns' wollen wir mit den Betroffenen und Experten im Bereich der Behindertenpolitik die notwendige Weiterentwicklung der Eingliederungshilfeleistungen diskutieren und sie mit ihren Ideen und Vorschlägen an diesem Prozess beteiligen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dann in das anschließende Gesetzgebungsverfahren einfließen."

Jeder Achte ist betroffen



Rund 123 000 Menschen im Saarland leben mit einer Behinderung. Das ist etwa jeder Achte. Die saarländische Landesregierung hat in den zurückliegenden Jahren die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen kontinuierlich und bedarfsgerecht ausgebaut, so heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums weiter. Im Jahr 2014 wendete das Land als überörtlicher Sozialhilfeträger allein für die Eingliederungshilfe insgesamt rund 191,2 Millionen Euro auf, davon rund 40,5 Millionen Euro für ambulante Leistungen und rund 150,7 Millionen Euro für stationäre Leistungen.

Nächstes Treffen im September

Im Verlauf des Jahres wird es mit den Betroffenen und Experten im Bereich der Behindertenpolitik drei weitere Anhörungen (Hearings) geben, am 22. September, 3. November und 24. November.

Das erste Hearing am Mittwoch befasste sich mit den Themen Neufassung des Behinderungsbegriffs, Leistungsberechtigte Personen der "Eingliederungshilfe neu", Neugestaltung der Eingliederungshilfe unabhängig von Wohnort und Wohnform (Personenzentrierung) sowie Konzentration der Eingliederungshilfe auf die Fachleistung und Abgrenzung zu den existenzsichernden Leistungen.

soziales.saarland.de

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