Kommentar zu fehlenden Kita-Plätzen im Kreis Neunkirchen Eltern in Not, weil die Betreuung fehlt

Bereit seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

 Kommentarkopf, Foto: Robby Lorenz

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Acht Jahre sind vergangen, aber immer noch können viele Eltern dieses Recht nicht in Anspruch nehmen, weil es schlicht und ergreifend zu wenig Betreuungsplätze gibt. Dies ist leider auch im Landkreis Neunkirchen der Fall, obwohl der Kreis und die Kommunen Millionen in ihren Haushalten freischauffeln, um in Qualität und Angebot zu investieren. Eines der Hindernisse für einen zügigeren Ausbau der Betreuungsplätze ist die überbordende Bürokratie. Es dauert mitunter eine ganze Kindergartengeneration oder noch länger, bis ein Projekt verwirklicht werden kann. Wenn, wie in Illingen, die Gemeinde auf fremde Träger angewiesen ist, wird es noch komplizierter.