Mitschnitte im Rat Mitschnitte im Gemeinderat sind möglich

Illingen · (sl) Dem Ältestenrat des Illinger Gemeinderats wird es nun überlassen sein, einen Passus in der Geschäftsordnung des Gremiums hinsichtlich von Mitschnitten der Sitzungen durch Pressevertreter, so auszuformulieren, dass für Ratsmitglieder und Presseleute Klarheit besteht.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass „Ton- und Filmaufnahmen grundsätzlich zugelassen sind, Umfang und Themen vor der Sitzung mit dem Bürgermeister abgestimmt werden sollen und ein Komplettmitschnitt vom Gemeinderat zu genehmigen ist“.

Hintergrund: In der Januar-Sitzung des Gemeinderates, in der es unter anderem um das brisante Thema der Grubenflutung ging, hatte sich Guido Jost als Sprecher der Fraktionsgemeinschaft von SPD, Linken und Grünen gegen den Mitschnitt der Sitzung durch den Illinger Journalisten und Filmemacher Dr. Leo Schmidt verwahrt. Er bezog sich auf die Geschäftsordnung des Rates, die eine vorherige Genehmigung von Aufnahmen vorsah. Schmidt hatte die Sitzung daraufhin unverrichteter Dinge verlassen und das Gremium die Kommunalaufsicht eingeschaltet, um den Sachverhalt zu klären. Die Kommunalaufsicht beschied, dass die Geschäftsordnung zu ändern sei. Grundsätzlich trägt der Gemeinderat die Änderung mit. Christian Petry (SPD) betonte aber, dass ehrenamtliche Politiker anders zu behandeln seien als professionelle Mitglieder übergeordneter Gremien. Der Unterschied zwischen „Saalöffentlichkeit“ und „Medienöffentlichkeit“ sei zu berücksichtigen. Daher der Verweis des Themas an den Ältestenrat.

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