Globus in Neunkirchen Illingen gegen Globus-Ansiedlung in dieser Größenordnung

Illingen · Die Gemeinde richtet ihre Einwände gegen den geplanten Supermarkt an das Innenministerium.

Die Gemeinde Illingen hat beim Innenministerium Einsprüche gegen die Globus-Ansiedlung im geplanten Umfang von knapp 8000 Quadratmetern Verkaufsfläche geltend gemacht. Damit schließt sich die Gemeinde inhaltlich den Entscheidungen von Schiffweiler und Merchweiler an. Bürgermeister Armin König begründete die ablehnende Entscheidung mit gravierenden Rechtsverstößen. Dazu gehöre das Beeinträchtigungsverbot, ein verbindliches Ziel der Raumordnung im Raumordnungsgesetzes. Die Gemeinde Illingen sei unmittelbar betroffene Kommune. „Es ist deshalb inhaltlich zwingend notwendig, die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels in der Gemeinde zu wahren. Die geplante Größe des Globus-Vorhabens hält die Gemeinde für anachronistisch. „Klein und dezentral statt riesig und zentral““ müsse in Zeiten des Klimawandels die Strategie sein.

Zwar wertet die Gemeinde Illingen als Mitglied der LIK Nord es positiv, dass die Alternativenprüfung diesmal dem Umweltschutz die gebührende Bedeutung gegeben habe. Auch die Wahl eines integrierten Stadtstandortes sei regelkonform. Es gebe aber bei der Auswirkungsanalyse der Größe und des Sortiments des Globusmarktes „eklatante Schwächen im Guten, was Grundannahmen und Bewertungen angeht“, so die Stellungnahme der Gemeinde Illingen an das Innenministerium. Entscheidender Einwand in der Stellungnahme von Illingen: „Gefährdung der Planungshoheit und der Daseinsvorsorge. Das Einzugsgebiet sei willkürlich zu groß gewählt, um die Auswirkungen auf Umlandgemeinden klein zu rechnen. Es sei nicht nachvollziehbar, diese Grenzen bis St. Wendel, Waldmohr und Homburg zu ziehen, obwohl in St. Wendel und Einöd leistungsfähige Globusmärkte vorhanden sein.

„Sehenden Auges werden mit dieser geplanten Ansiedlung Geschäftsschließungen wegen Umsatz- und Renditeeinbußen in Kauf genommen, um die Rendite des Globus-Vorhabens zu sichern. Das ist unzulässig. Der Verstoß gegen das Beeinträchtigungsverbot ist eklatant“, so die Stellungnahme der Gemeinde. Damit werde die Grundversorgung gefährdet und die Daseinsvorsorge in der Gemeinde Illingen und den Nachbargemeinden beeinträchtigt. „Realistisch betrachtet sind insbesondere die Nahversorger in den Gemeinden Illingen,. Merchweiler, Ottweiler, Schiffweiler und Spiesen-Elversberg existenziell bedroht.“ Das sei völlig absurd.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach Ansicht der Gemeinde Illingen unvollständig und defizitär, wenngleich die Auswirkungen in der Stadtmitte natürlich geringer sei als in der Betzenhölle. Das sei anzuerkennen. Dass der Gasometer eigentlich ein schützenswertes Denkmal sei, müsse Neunkirchen selbst abwägen.

Was nicht ausreichend gewürdigt sei, seien die „erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf Luft, Klima und menschliche Gesundheit“ durch massiv steigendes Verkehrsaufkommen, Feinstaub, Stickoxide und Ozon bei Einzelhandelsvorhaben dieser Größenordnung.

Illingen fordert deshalb umfangreiche Langzeitmessungen der Luftschadstoffe – mit Ist-Situation und Entwicklungslinien, eine Prognose der zusätzlichen Emissionen in Neunkirchen und im gesamten Umfeld, das durch den Einzugsbereich dargestellt wird sowie einen gesonderten Umweltbericht mit Auswirkungsanalyse auf Klima, Luftschadstoffwirkungen und Schutzgüter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort