Flüchtlingskinder können nicht in Schule
Illingen · Sechs junge Syrer konnten am Montag nicht zur Einschulung, berichtet eine ehrenamtliche Betreuerin aus Illingen. Ihnen fehlt die amtsärztliche Untersuchung. Das Bildungsministerium arbeitet an einer besseren Regelung.
Auf den ersten Schultag haben sich nicht nur die sechs syrischen Flüchtlingskinder gefreut. Auch die Eltern und die ehrenamtlichen Helfer waren froh, dass die jungen Menschen jetzt einen geordneten Rhythmus bekommen sollten, ein Stück Normalität. Doch daraus ist am Montag nichts geworden.
Renate Kleer, die im evangelischen Helferkreis Uchtelfangen Flüchtlingsfamilien betreut, berichtet, sechs Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 15 Jahren haben am Montag nicht wie geplant ihren ersten Schultag in Illingen antreten können. Ihnen fehlte die amtsärztliche Untersuchung.
Kleer, 74 Jahre alt, ärgert sich darüber wahnsinnig: "Die Flüchtlingskinder waren alle in Lebach, sie sind dort ärztlich untersucht worden und haben alle einen Impfpass." Drei der sechs jungen Syrer seien schon rund zwei Monate im Saarland, die anderen kamen später. Gerade im Fall der drei, die schon einige Wochen im Land sind, erachtet die pensionierte Lehrerin die Situation für unmöglich: "Warum lässt man sechs Ferienwochen einfach verstreichen?" Eine widersinnige Regelung, findet sie. In der Praxis bedeute dies, die jungen Leute verpassten die psychologisch und pädagogisch so wichtigen ersten Schultage oder -wochen. Denn die Klassengemeinschaften formierten sich nun einmal in den ersten Tagen.
Ämtern, Dolmetschern, ehrenamtlichen Helfern bürde man so weitere Belastungen auf, unverzeihlich sei dies für die Kinder und ihre Eltern, die es sowieso schon schwer hätten.
Burkard Maurer, Leiter der Gemeinschaftsschule Illingen , sagt dazu: "Wir wollen kein Kind wegschicken, das hier steht." Er betont, für die Kinder seien in den nächsten Tagen die Schuleingangsuntersuchungen terminiert, damit die Verzögerung nicht unnötig lange dauere. Maurer zeigt Verständnis für die Verärgerung der ehrenamtlichen Helferin: "Seitens der Schule wäre es natürlich wünschenswert, wenn die amtsärztliche Untersuchung schon im Clearingverfahren mit erledigt werden könnte."
Das Bildungsministerium erklärt denn auch auf SZ-Anfrage: "Derzeit wird an einer Übergangsregelung gearbeitet, die festlegen soll, dass die medizinische Untersuchung in Lebach ausreicht, um eine Schule zu besuchen." Grundsätzlich durchliefen alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen - nicht nur die aus Flüchtlingsfamilien - eine Schuleingangsuntersuchung, die von den Schulärzten der Landkreise durchgeführt werde.
In dieser medizinischen Untersuchung werde die körperliche, geistige und soziale Entwicklung der Kinder festgestellt. Wegen der Sondersituation mit Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien komme es momentan in den Landkreisen zu Wartezeiten.