Ärger über Zustand des Illinger Friedhofs

Illingen · Dass die Kommunen sparen müssen, ist eigentlich jedem geläufig. Ärger gibt es aber immer dann, wenn gewohnte Standards nicht mehr gehalten werden können. Wie im Fall vieler Friedhöfe, die in den Augen der Bürger „verwildern“. Konkreter Beschwerdefall ist Illingen.

 Das Unkraut wuchert auf dem Illinger Friedhof. Die Gemeinde gibt zu, den gewohnten Standard von früher wegen Sparzwängen nicht mehr gewährleisten zu können. Foto: Vera Simon

Das Unkraut wuchert auf dem Illinger Friedhof. Die Gemeinde gibt zu, den gewohnten Standard von früher wegen Sparzwängen nicht mehr gewährleisten zu können. Foto: Vera Simon

Foto: Vera Simon

. "Bei dem Besuch der Gräber meines Mannes und meines Vaters ist mir aufgefallen, in welch desolatem und verwildertem Zustand sich der Friedhof in Illingen befindet. Angehörige finden ihre Gräber nicht mehr, weil das Unkraut meterhoch wildert", das schreibt SZ-Leser-Reporterin Vera Simon an die Lokalredaktion. Sogar aus dem Brunnen wachse das Unkraut in beachtlicher Höhe. Als mobiler Besucher sei kaum noch ein Durchkommen, geschweige denn als Rollstuhlfahrer. Mütter mit Kinderwagen brauchten gar nicht daran zu denken, ein Grab zu besuchen. Vera Simon wohnt in Rheinland-Pfalz und nimmt eine weite Fahrt auf sich, um an die Gräber zu kommen. "Friedhofsgebühren werden kassiert, aber wenn das die Leistung ist, die wir zu erwarten haben - pfui Teufel!", echauffiert sich die Friedhofs-Besucherin. Die SZ hörte bei der Illinger Gemeinde-Verwaltung nach. Pressesprecher Thomas Keller hat auf die SZ-Anfrage geantwortet: "Leider ist der gewohnte Standard von früher auf Grund von Sparzwängen wegen der Haushalts-Konsolidierung nicht mehr zu gewährleisten. Das Personal im Grünpflegebereich wurde eingespart, und auch die Pflegegänge auf den Friedhöfen wurden vom Gemeinderat von damals sieben auf nur noch zwei reduziert." Vieles werde heutzutage durch Fremdfirmen erledigt, damit an Tagen wie zum Beispiel Allerheiligen die Friedhöfe "herausgeputzt" seien. Sonderfall Pflegevertrag Die Grabpflege obliege nach der Friedhofsatzung grundsätzlich den Angehörigen. Es sei denn, es handelt sich um ein Rasengrab mit Pflegevertrag. Dann werde die Pflege durch den Betriebsbauhof übernommen. Aktuell ist auf dem von Vera Simon angesprochenen Friedhof im Ortsteil Illingen eine Fremdvergabe mit Gehölzrückschnitt am Laufen. Der Auftrag zur Wegepflege wurde vor kurzem erteilt und wird bald auch durch eine Fremdfirma durchgeführt, so Pressesprecher Thomas Keller weiter. Der Tipp für den Artikel kam von SZ-Leser-ReporterinVera Simon. Wenn Sie auch etwas Interessantes zu erzählen haben, hinterlassen Sie eine Sprachnachricht unter Telefon (06 81) 59 59 800, mailen Sie an leser-reporter@sol.de oder nutzen Sie das Formular:www.saarbruecker-zeitung.de/leserreporter .

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