„Fehler“, dass sie nicht berücksichtigt wurden Zwei Gemeinden können gegen Grubenflutung noch vorgehen
Neunkirchen/Essen · Aus juristischen Gründen hat das Oberbergamt nachträglich zwei saarländische Kommunen in das Planfeststellungsverfahren für die Grubenflutung aufgenommen. Was bedeutet das?
03.06.2022
, 19:33 Uhr
Im Zulassungsverfahren für die Teilflutung ehemaliger Bergwerke im Saarland werden nachträglich noch zwei Kommunen berücksichtigt. Das zuständige Oberbergamt nannte es gegenüber unserer Zeitung einen Fehler, die beiden Gemeinden bislang nicht im sogenannten Planfeststellungsverfahren berücksichtigt zu haben – einen Fehler, den man nun nachträglich zu „heilen“ versuche.