Grabschmuck Grabschmuck muss weg – der Mäher kommt

Während der Vegetationszeit vom 1. April bis 14. Oktober ist es nicht gestattet, Grabschmuck, also Gestecke, Blumen und Kerzen, auf die Wiesengräber abzulegen. Das teilte die Stadt Neunkirchen mit.  Denn: an diesen Gräbern wird das Gras regelmäßig gemäht, deshalb muss die Fläche frei bleiben.

Die Friedhofsverwaltung bittet, den Grabschmuck zu entfernen und in der Pflegezeit nicht mehr aufzustellen.

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