Genaue Vorgaben für die Sperrmüllabfuhr

Schiffweiler. Von Montag, 15., bis Donnerstag, 18

Schiffweiler. Von Montag, 15., bis Donnerstag, 18. Dezember, wird in der Gemeinde Schiffweiler wieder Sperrmüll abgeholt: In Schiffweiler (ohne die Straßen Am Horech, Graulheck, Fichtenberg- und Mühlenstraße von Hauptstraße bis Bahnunterführung) am Montag; in Landsweiler-Reden (zuzüglich der Fichtenberg- und Mühlenstraße von Hauptstraße bis Bahnunterführung) am Dienstag; in Heiligenwald (zuzüglich der Straßen Am Horech und Graulheck) am Mittwoch und in Stennweiler am Donnerstag. Auch diesmal werden die Holzanteile des Sperrmülls mit einem gesonderten Fahrzeug abgefahren. Deshalb müssen diese wieder getrennt vom restlichen Sperrmüll bereit gestellt werden. Über die Sperrmüllabfuhr sind grundsätzlich alle sperrigen Gegenstände aus Haushalten (Gegenstände aus Wohnungen, die üblicherweise bei einem Umzug mitgenommen werden, mit Ausnahme von Elektrogeräten), die nicht fest mit dem Haus verbunden sind, zu entsorgen. Eine Ausnahme wird seit einiger Zeit mit Fenstern, Türen und Rollläden gemacht. Bis zu zwei Stück (Fenster und Türen ohne Glas, Türen nicht aus Eisen) kann man pro Sperrmüllabfuhr mitgeben. Matratzen, Möbel, Teppiche, Fahrräder, Kinderwagen, Tischfußballspiel, Haushaltsleiter, Kleintierkäfig (nur aus Plastik), Koffer, Wäschespinne, Projektionsleinwand, Campingartikel (Zelt, Campingtisch, -stuhl), Haushaltgeräte (Besen, Schrubber), große Bilderrahmen, große Wäschekörbe zählen auch dazu. Elektrogeräte aller Art sind von der Haus- und Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen und müssen selbst zu den Sammelstellen des EVS (Betriebsgelände der Firma Burghardt in Neunkirchen-Heinitz, Grubenstraße 4 oder Kleinstteile beim Bauhof der Gemeinde Schiffweiler) gebracht werden. Nicht zum Sperrmüll gehören zum Beispiel auch Badewannen, Hasenställe, Vogelhäuschen, Autoteile, Bauschutt, Öltanks, Feuerlöscher und sonstige Abfälle, die wegen ihres Gewichts (mehr als 30 Kilogramm) oder ihrer Größe (größer als 1,4 mal 1,8 Meter) nicht in das Einsammelfahrzeug geladen werden können. Auch nicht zum Sperrmüll zählen Gegenstände, die zum Garten zählen sowie Regenfässer oder -tonnen über 200 Liter Volumen. red

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