Bundespolizei macht Waffenhantierer ausfindig Exakte Beschreibung bringt Bundespolizei zum Täter

Neunkirchen · Ein Mann hantiert im Zug mit einer Waffe. Kein Kavaliersdelikt, wie die Bundespolizei erklärt. Sie hat den Vorfall vom 21. Oktober jetzt geklärt.

 Blaulicht an einem Polizeiauto. (Symbolbild)

Blaulicht an einem Polizeiauto. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

In Zeiten von Terror und Anschlägen in vielen Ländern wirkt es schon geradezu irreal: Ein Zugreisender hantiert auf der Strecke zwischen St. Wendel und Neunkirchen vor den Augen der Mitfahrenden mit einer Waffe, schiebt sogar ein Magazin ein. So geschehen am 21. Oktober, abends gegen 21 Uhr. Ein junges Mädchen hatte sich damals ans Zugpersonal des Regionalexpress gewandt und kurz darauf in Neunkirchen auch bei der Bundespolizei eine Aussage gemacht. Gestern Morgen nun haben die Beamten den mutmaßlichen Täter, einen 51-jährigen Deutschen, in seiner Püttlinger Wohnung mit Durchsuchungsbefehl aufgesucht. Und dabei eine Schreckschusswaffe und 14 Schuss Munition sichergestellt. Der Mann muss jetzt vor Gericht erklären, was ihn da in dem Zugabteil geritten hatte.

Verstoß gegen Waffengesetz Denn ein Kavaliersdelikt war das Verhalten des Püttlingers gewiss nicht, wie Dieter Schwan und Jürgen Glaub von der Bundespolizei gestern in der Redaktion betont haben. Einen Waffenschein hatte der Mann zum Tatzeitpunkt nicht. Und selbst mit Waffenschein wäre es ein Verstoß gegen das Waffengesetz, wie er sich im Zug aufgeführt hat. Wichtig ist den beiden Männern von der Bundespolizei dabei besonders dies: Die Jugendliche habe den Ermittlungen durch ihre exakte Beschreibung sehr geholfen. Zudem gab es im Zug Videokameras. Die Bundespolizei, sagt Schwan, befürwortet den Einsatz der Technik an bestimmten Orten, um Ansatzpunkte für ihre Ermittlungen zu bekommen. Das Mädchen habe trotz der beängstigenden Situation die Nerven behalten, sie sei mit der Sache sehr gut umgegangen. Schwan: „Wir sind als Polizei immer auf Zeugen angewiesen. In diesem Fall bekamen wir eine präzise Beschreibung. Sie hat sehr gut gehandelt.“ Und so gebe es jetzt auch den Fahndungserfolg.

Die Bundespolizei war an dem Oktobertag zwar auch schnellstmöglich in dem besagten Zug, fand dort aber niemanden mehr vor, der auf die Beschreibung passte. Zur Adresse des Waffenhantierers hat die Polizei schließlich der Umstand gebracht, dass der Mann erst kürzlich ohne Fahrschein unterwegs war. Das kommt ihn jetzt noch teurer zu stehen, als er bei der Kontrolle ahnen konnte.

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