Gerichtsstrukturreform Veränderte Zuständigkeiten bei den Amtsgerichten

Eppelborn · Die Rahmenbedingungen für die Rechtsprechung der Amtsgerichte haben sich verändert. Dazu gehört auch die Regionalisierung. Damit die Amtsgerichte ihre Anliegen auch in leistungsfähigen Arbeitseinheiten erledigen können, werden bei einigen Amtsgerichten gemeinsame Fachabteilungen für jeweils zwei benachbarte Amtsgerichtsbezirke gebildet.

Die wichtigsten Änderungen für die Gemeinde Eppelborn auf einen Blick laut Mitteilung der Verwaltung: Bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach der Gemeinde Eppelborn, so ist ab dem 1. Januar 2018 zuständig für allgemeine bürgerliche Rechtsstreitigkeiten das AG St. Wendel (bisher AG Ottweiler), für Bußgeldsachen wegen Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten das AG St. Ingbert (bisher AG Neunkirchen), für Versicherungsvertragssachen das AG Neunkirchen (bisher AG Ottweiler), unter anderem für Urheberrechts- und Reisevertragssachen das AG Saarbrücken (bisher AG Ottweiler), für bestimmte Honorarklagen und für Landwirtschaftssachen das AG Lebach (bisher AG Ottweiler).

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