November-Hilfen vom Bund in der Pandemie Konditorei sorgt sich um Corona-Hilfe

Eppelborn · Der Eppelborner Familienbetrieb Resch fürchtet Ungleichbehandlung. Wirtschaftsministerium in Saarbrücken verweist darauf, dass der Bund noch Details abstimmt für finanzielle Unterstützung.

 Bekannt ist die Konditorei Resch in Eppelborn auch für die Herstellung von Pralinen.    

Bekannt ist die Konditorei Resch in Eppelborn auch für die Herstellung von Pralinen.    

Foto: Joanna Schulz

Von Alarmismus sind die Worte Josef Reschs weit entfernt, aber die Sorge um die Zukunft seines Konditorei-Café-Betriebes in Eppelborn schwingt doch deutlich mit, wenn er sich zum Stand der Dinge bei den Wirtschaftshilfen aufgrund des Corona-Teil-Lockdowns äußert. Es ist ein Schreiben seines Verbandes, dem Deutschen Konditorenbund, der ihn aufgeschreckt hat. In dem, erläutert der Junior-Chef des Eppelborner Traditionsgeschäftes, werde unmissverständlich darauf hingewiesen, dass die von den Bundesministern Peter Altmaier und Olaf Scholz angekündigte „Novemberhilfe“, also die außerordentliche Wirtschaftshilfe im Teil-Lockdown, für Konditorei-Cafés aktuell nicht nutzbar seien. Grund: Diese Betriebe würden „aufgrund des parallellaufenden Theken- und Gastronomiebetriebs als Mischbetriebe eingeordnet, für die eine Sonderregelung gefunden werden soll“. Der Verband verhandele derzeit mit dem Bund, sagt Resch. Warum dies aber überhaupt notwendig sei, erschließe sich ihm nicht. Seine Frage lautet: „Warum muss für Cafés mit Thekenbetrieb eine Sonderregelung gefunden werden, wenn für Restaurants mit Straßenverkauf doch bereits eine sehr praktikable Lösung besteht?“ Eine solche Ungleichbehandlung und weitere Bürokratisierung in Zeiten, in denen es mehr denn je auf einfache Strukturen und schnelle Hilfen ankomme, sei für ihn nicht mehr hinnehmbar.

Die Pressestelle des Wirtschaftsministeriums in Saarbrücken erläutert auf SZ-Nachfrage: „Generell hat der Bund bisher keine Branchen ausgeschlossen.“ Er formuliere wörtlich: „Diejenigen Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer staatlichen Schließungsanordnung betroffen sind, aber faktisch im November dennoch an der Ausübung ihres Gewerbes gehindert sind, sollen auch direkt antragsberechtigt sein. Wir wollen Unternehmen bei der Umstellung ihrer Geschäftsmodelle unterstützen. Viele Unternehmen zeigen in der Krise Ideenreichtum und Flexibilität. Zum Beispiel stellen Gaststätten und Restaurants auf Lieferdienste und Außerhausverkauf um. Wir wollen, dass sich diese Mühen auszahlen. Deshalb sollen Unternehmen die Umsätze, die sie trotz Schließungsanordnung im November erzielen, möglichst behalten.“ Das Wirtschaftsministerium erwarte vom Bund, dass er die Hilfen und das entsprechende Antragsverfahren nun auch zügig in die Wege leite, damit die Hilfen ankommen. Zur genauen Ausgestaltung könne man aber zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen. Das Ministerium: „Der Bund ist aktuell in der genauen Erarbeitung der Richtlinie. Er wird die Länder danach über die Details und die Umsetzung der Wirtschaftshilfen informieren.“

Die Eppelborner Bäckerei Resch gibt es seit über 60 Jahren. Insbesondere der Dezember sei für den Jahresumsatz entscheidend, sagt Josef Resch. Das Café mache etwa ein Viertel des Umsatzes aus. Dreiviertel liefen über Ladenverkauf und größere Bestellungen. Von der Hochzeit bis zu Märkten wie dem Gourmetmarkt in St. Ingbert sei der Betrieb derzeit schon massiv ausgebremst. Auch weil im Teil-Lockdown die Novemberhilfen angekündigt worden seien, habe man kein Personal in Kurzarbeit geschickt. Wie andere Bäckereien, die mit viel Geld einen Café-Betrieb eingerichtet hätten, hänge man jetzt in der Luft. Die Unterstützung durch den Bund habe beim Lockdown im Frühjahr funktioniert, die des Landes eher weniger. Jetzt bangt der Betrieb. Und bleibt zugleich kämpferisch. Josef Resch: „Wir werden versuchen, unsere Konditorei mit allen Mitteln zu halten.“

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