Kommunen schaffen Platz für Flüchtlinge

Eppelborn · Das Thema Unterbringung von Flüchtlingen beherrscht die Schlagzeilen, andere Probleme treten derzeit in den Hintergrund. Welche Herausforderungen die Kommunen im Kreis Neunkirchen bewältigen müssen, zeigt das Beispiel der Gemeinde Eppelborn.

. Es vergeht kein Tag, an dem Leo Peter nicht mit dem Thema Flüchtlinge befasst ist. Der Fachbereichsleiter Bürgerdienste der Gemeinde Eppelborn leitet auch das Fachgebiet "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" und ist somit erster Ansprechpartner für "Asylbewerberangelegenheiten". 107 Flüchtlinge sind der Gemeinde bisher zugewiesen worden, davon 31 Personen allein im August. "So einen starken Monat hatten wir noch nie", berichtet Peter. Am 31. August werden erneut fünf verschiedene Wohnungen angefahren und belegt. Gemeindeeigene Häuser stehen derzeit vier in der Landstuhlstraße, drei im Eichenweg und zwei in der Alten Nachtweide zur Verfügung. Für deren Sanierung und Instandsetzung hat Eppelborn auf Antrag beim Innenministerium Gelder aus dem Flüchtlingswohnraumprogramm (siehe Extra-Artikel) erhalten. Von privater Seite werden aktuell 20 Wohnungen vermietet.

Nicht alle Kommunen im Land haben bisher von dem Sofortprogramm zur Sanierung und zum Ankauf von Wohnungen Gebrauch gemacht (die SZ berichtete). Die Kritik, die daraufhin von Innenminister Klaus Bouillon öffentlich geäußert wurde, kann Eppelborns Bürgermeisterin Birgit Müller-Closset allerdings nicht nachvollziehen. "Nicht alle Kommunen besitzen noch eigene Wohnhäuser, geschweige denn eine Wohnungsbaugesellschaft wie etwa Saarbrücken."

Grundsätzlich hält sie die Kommunikation zwischen Ministerium und Bürgermeistern im Land in Sachen Flüchtlingen für stark verbesserungswürdig. So habe sie etwa aus den Medien erfahren müssen, dass die Feuerwehr der Gemeinde in der Landesaufnahmestelle Lebach zum Einsatz komme. Zwar sei dies inzwischen wieder rückgängig gemacht worden, doch eine nachhaltige Organisationsstruktur sehe anders aus. Dabei sei es schon schwierig genug, mit dem vorhandenen Personal für eine gute Unterbringung der Flüchtlinge zu sorgen. Leo Peter erläutert: "Die Gemeinde muss für Mindeststandards in den Wohnungen sorgen." Der Baubetriebshof richte die Wohnung her, die technische Hausverwaltung sorge etwa dafür, dass Öfen oder Waschmaschinen angeschlossen werden. Und ansonsten müsse an viele Kleinigkeiten gedacht werden wie etwas genügend Briefkästen oder die Bereitstellung eines Gelben Sacks. Trotz vieler Sach- und Geldspenden mangelt es etwa an Betten, vor allem an Hochbetten für Kinder. Überdies müssen gespendete Dinge wie Bekleidung gesammelt, sortiert und aufbewahrt werden, ein logistisches Problem. Eines von vielen, das ohne die ehrenamtlichen Helfer in der Gemeinde nicht zu lösen wäre. "Die Ehrenamtler bringen die Eltern von schulpflichtigen Kindern zum medizinischen Dienst, helfen bei Behördengängen oder begleiten Kranke zum Arzt", weiß Leo Peter. In allen acht Ortsteilen seien freiwillige Helfer für die Flüchtlinge aktiv, hebt die Bürgermeisterin hervor. Das Netzwerk Flüchtlingshilfe funktioniere in Eppelborn . Bürger wie die Frauen der KFD oder Diakon Hugo Naumann fühlten sich verantwortlich für die Menschen, die froh seien, hier Obdach zu finden und keine Angst vor Bomben haben zu müssen. Eine Sorge hat Birgit Müller-Closset jedoch, wenn der Strom der Flüchtlinge noch stärker wird: "Ich hoffe, dass es nicht zu einer Überlastung der Freiwilligen kommt." . Nach Paragraph 1 Landesaufnahmegesetz sind die Gemeinden zur Unterbringung der vom Land verteilten Flüchtlinge verpflichtet. In einem Informationsschreiben des Innenministeriums vom 12. August, das an alle Kommunen verschickt wurde, wird noch einmal das Maßnahmepaket des Landes erläutert. So wird unter anderem das aktuelle Flüchtlingswohnraumprogramm fortgeführt. Für dieses Programm sowie ergänzende Bedarfszuweisungen sind von den sieben Kommunen des Landkreises Neunkirchen insgesamt bislang 15 Anträge eingegangen, zu denen bereits 12 Bewilligungsbescheide ergangen sind. Die bewilligten Landeszuweisungen betragen nach Auskunft des Ministeriums insgesamt 276 481 Euro und die bewilligten ergänzenden Bedarfszuweisungen insgesamt 153 563 Euro. Die aktuell beantragten Landeszuweisungen belaufen sich auf 100 000 Euro und die aktuell beantragen Bedarfszuweisungen auf insgesamt 187 601 Euro.

Zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge sind insgesamt Landesmittel in Höhe von 5 Millionen Euro im aktuellen Flüchtlingswohnraumprogramm sowie ergänzende Bedarfszuweisungen in Höhe von 5 Millionen Euro vorgesehen, teilte die Pressesprecherin auf SZ-Anfrage mit.

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