Überschwemmungsgebiete definiert Schutz vor Hochwasser hat Priorität

Bubach-Calmesweiler · Gemeinderat Eppelborn trifft wichtige Entscheidungen für die Entwicklung der Gemeinde.

 Durch die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten sollen insbesondere die im direkten Umfeld von Risikogewässern vom Überflutungsbereich betroffenen Bürgerinnen und Bürger – hier das überflutete Dirmingen im Sommer 2016 – gesetzlich geschützt werden.

Durch die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten sollen insbesondere die im direkten Umfeld von Risikogewässern vom Überflutungsbereich betroffenen Bürgerinnen und Bürger – hier das überflutete Dirmingen im Sommer 2016 – gesetzlich geschützt werden.

Foto: DANIELA SCHÖBEL

Just als Bürgermeister Andreas Feld (CDU) den letzten Punkt der öffentlichen Tagesordnung ankündigte, donnerte und blitzte es über der Hirschberghalle. Zufall, dass die Mitglieder des Gemeinderates gerade in diesem Moment für die geplante Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an der Prims und deren Nebengewässern (Theel, Ill, Saubach, Alsbach und Wiesbach) stimmten. Aber seit der verheerenden Starkregen-Katastrophe im Sommer 2016 haben insbesondere die Dirminger Bürger vor jeder Unwetter-Warnung ein mulmiges Gefühl.