ADAC-Forum: Keine grenzüberschreitende Verfolgung von Knöllchen

Eppelborn. Im Tempolimit zu schnell gefahren, zu wenig Abstand gehalten, über eine rote Ampel gerast: Jedes Jahr werden im Saarland rund 150 000 solcher Verkehrsverstöße mit Verwarnungs- und Bußgeldern, zum Teil sogar mit Fahrverboten geahndet. Seit 28

 Ärgernis: Das Knöllchen an der Frontscheibe. Foto: Local Caption

Ärgernis: Das Knöllchen an der Frontscheibe. Foto: Local Caption

 Ärgernis: Das Knöllchen an der Frontscheibe. Foto: Local Caption

Ärgernis: Das Knöllchen an der Frontscheibe. Foto: Local Caption

Eppelborn. Im Tempolimit zu schnell gefahren, zu wenig Abstand gehalten, über eine rote Ampel gerast: Jedes Jahr werden im Saarland rund 150 000 solcher Verkehrsverstöße mit Verwarnungs- und Bußgeldern, zum Teil sogar mit Fahrverboten geahndet. Seit 28. Oktober können nun beim Grenzübertritt auch Knöllchen aus anderen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden, hieß es am Mittwoch beim ADAC-Verkehrsforum in Eppelborn. Noch sei aber ungewiss, wie rigoros die Vollstreckungspraxis sein werde. "22 EU-Länder haben das Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland bisher ratifiziert. Aber der ausländische Staat hat nichts davon", sagte der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages und frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm: "Das Bußgeld bleibt dem Fiskus des Landes, wo der Autofahrer herkommt." Generell werden nur Geldsanktionen einschließlich Verfahrenskosten ab einem Betrag von mindestens 70 Euro vollstreckt. Knöllchen wegen falschen Parkens blieben also in der Regel davon ausgenommen. "Wer wegen eines Verkehrsverstoßes verdonnert wird, sollte abwägen: Lohnt es sich dagegen vorzugehen oder nicht?", sagte Nehm. Für im Ausland eingehandelte Knöllchen gebe es jedenfalls keine Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Der ADAC-Vorstand für Verkehr, Klaus Hardt, sagte, wer angeben und notfalls nachweisen könne, dass er nicht selbst gefahren, sondern nur der Halter des Wagens sei, habe bei Knöllchen im Ausland wohl nichts zu befürchten. Im Zweifel sei immer der Rat eines guten Anwalts gefragt, um Tatvorwürfe juristisch oder technisch überprüfen zu lassen. Im Saarland widersprechen bei Geschwindigkeitsverstößen bisher erst zwei von 100 "geblitzten" Autofahrern wegen angeblich nicht korrekter Messung dem Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid, teilte der vereidigte Sachverständige für Straßenverkehrsunfälle, Gundolf Himbert, mit. Bei jedem vierten Fall, der bei einem Sachverständigen lande, gebe es aber später eine Relativierung des Tatvorwurfs im Hinblick auf Punkte in Flensburg bis hin zum Wegfall des Fahrverbotes oder der Einstellung des Verfahrens. Saar-ADAC-Präsident Paul Niemczyk ("Ich habe null Punkte in Flensburg") sagte, er halte persönlich wenig davon, dass auch Auslandsknöllchen eingetrieben werden sollten.

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