Betreuungsrecht Der  Mensch immer im Mittelpunkt

Ottweiler · Der Landkreis will noch intensiver über das aktuelle Betreuungsrecht informieren.

 Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, hilft ein Betreuer.    

Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, hilft ein Betreuer.  

Foto: dpa/Jens Wolf

(heb). Seit 25 Jahren gibt es in Deutschland das Betreuungsrecht in seiner heutigen Form, nachdem 1992 das Recht der Vormundschaft und der Gebrechlichkeitspflegschaft umgewandelt wurde in ein Recht auf Betreuung. Für Landrat Sören Meng und seine Pressesprecherin Jasmin Alt war das Jubiläum des Betreuungsrechts der geeignete Anlass für eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema. Kompetente Teilnehmer der Gesprächsrunde am Montagmorgen im Porzellanzimmer des Landratsamtes waren Monika Göltzer von der Betreuungsbehörde des Landkreises Neunkirchen und Martin Eisenbeis vom Betreuungsverein beim Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKM) in Neunkirchen. Für beide ist unbestritten, dass die neue Rechtsform damals grundlegende Änderungen und Verbesserungen mit sich brachte.

Wesentliche Neuerung war, dass die bis dato angewandte Entmündigung abgeschafft wurde. Stattdessen ist seither geregelt, dass Menschen, die aufgrund geistiger oder seelischer Behinderungen beziehungsweise psychischen Erkrankungen ihre Rechtsangelegenheiten nicht eigenständig erledigen können, Unterstützung durch eine Betreuungsperson erhalten. Zuständig ist das Betreuungsgericht, nachdem aus dem Umfeld der betroffenen Person eine Betreuung angeregt und durch die Betreuungsbehörde und das Gericht ein Bedarf festgestellt wurde. „Das Betreuungsrecht war der wesentliche Schritt von der Bevormundung zur Selbstbestimmung“, meinte Martin Eisenbeis. Auch für den Landrat ist das Betreuungsrecht ein ganz wichtiges Thema. „Die Menschenwürde steht immer im Vordergrund“, machte Meng deutlich und er fügte hinzu: „Es ist ganz wichtig, dass es bei einer Betreuung auch weiterhin um die Selbstbestimmung des Menschen geht“.

Eine Betreuung kann durch Familienangehörige ebenso ausgeübt werden wie durch Fremdbetreuer. Zurzeit gibt es im Landkreis Neunkirchen 1 700 ehrenamtliche und 40 freiberufliche Betreuer, die sich aktuell um etwa 2 400 Betreuungsfälle kümmern. Die Tendenz ist steigend. Wer einen gerichtlichen Entscheid über das Einsetzen einer Betreuungsperson vermeiden will, der sollte buchstäblich vorsorgen. „Auf jeden Fall empfehlenswert ist eine Vorsorgevollmacht“, erklärte Monika Göltzer und sie ergänzte: „Mit einer solchen Vollmacht kann die Betreuung geregelt und eine gerichtliche Entscheidung vermieden werden“. Die Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde beim Landkreis wies zudem darauf hin, dass eine Betreuung keine Maßnahme auf Lebenszeit sein muss. „In der Regel wird nach sieben Jahren überprüft, ob die Betreuung noch notwendig ist“, erklärte Göltzer und sie sagte weiter: „Aber auch schon vorher ist eine Beendigung der Betreuung bei positivem Verlauf der Behinderung oder Erkrankung möglich“.

Sowohl Göltzer wie auch Eisenbeis haben zu dieser Thematik ein erhebliches Informationsdefizit in der Bevölkerung ausgemacht. Viele Leute seien beispielsweise der Ansicht, dass der Ehepartner ein automatisches Vertretungsrecht hat, „und das ist nicht zutreffend“, machten beide deutlich. „Man muss ran an die Bürger“, forderte deshalb der Hausherr und Gastgeber.

 Der Neunkircher Landrat Sören  Meng .

Der Neunkircher Landrat Sören Meng .

Foto: jasmin Alt

Informationen zum Thema Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht erhalten Interessierte und Ratsuchende beim SKM – Betreuungsverein, Telefon (06821) 13940 und bei der Betreuungsbehörde des Landkreises, Telefon (06824) 9062523.

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