Pandemie im Landkreis Neunkirchzen Corona: Der Inzidenzwert liegt weiter unter 200

Neunkirchen · Das Gesundheitsamt meldet am Freitagabend 25 neu an Covid19 erkrankte Menschen. Zwei Bürger sind verstorben.

Corona im Landkreis Neunkirchen. Izidenzwert weiter unter 200
Foto: dpa/Niaid-Rml

Die Corona-Zahlen im Landkreis Neunkirchen sind weiter gestiegen. Das meldet die Kreisverwaltung. Das Gesundheitsamt registrierte am Freitag 25 weitere an Covid erkrankte Menschen. Damit sind im Landkreis aktuell 469 Personen an diesem Virus erkrankt. Zwei weitere Menschen sind an oder mit Covid-19 verstorben.

Im Awo-Seniorenzentrum Elversberg wurden laut Mitteilung des Landkreises am Freitag drei weitere Covid19-Fälle gemeldet. Es werden täglich Schnelltests durchgeführt. Am Montag werden das gesamte Personal und die Bewohner mittels PCR-Test abgestrichen. Der Aufnahmestopp  in der Rehaklinik  St. Hedwig in Illingen ist jetzt aufgehoben, es gilt aber weiter ein Besucherstopp.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert lag am Freitagabend bei 187,4. Am Donnerstag betrug  er noch 190,4. Trotz des leichten Rückganges der Sieben-Tage-Inzidenz befindet sich  der Landkreis Neunkirchen nahe an dem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 200. Bleibt dieser Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200, so müssen die Bürger der Region mit Ausgangsbeschränkungen rechnen. In der aktuellen Rechtsverordnung des Saarlandes vom 4. Februar heißt es im Paragrafen 13 : „Übersteigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-COV-2-Virus innerhalb eines Zeitraumes von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner in einem Landkreis oder im Regionalverband den Wert von 200 (Sieben-Tages-Inzidenz), ist es den Einwohnerinnen und Einwohnern untersagt, sich aus dem Umkreis von mehr als 15 Kilometern der Wohnanschrift oder der Anschrift des gewöhnlichen Aufenthaltes für tagestouristische Ausflüge hinauszubegeben.“

Die saarländische Sozialministerin kann von dieser Beschränkung aber absehen, „wenn die Überschreitung der oben genannten Sieben-Tages-Inzidenz auf einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, insbesondere in einzelnen Betreuungs- oder Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder Betrieben, beruht...“.

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