Briefwähler müssen unterschreiben

Spiesen-Elversberg. Nachdem derzeit schon einige Anträge auf Briefwahl beim Gemeindewahlleiter in Spiesen-Elversberg eingegangen sind, teilte dieser nun mit, dass die Antragsteller oft vergessen, auf der Rückseite zu unterschreiben. Dies müsse aber auf jeden Fall geschehen

Spiesen-Elversberg. Nachdem derzeit schon einige Anträge auf Briefwahl beim Gemeindewahlleiter in Spiesen-Elversberg eingegangen sind, teilte dieser nun mit, dass die Antragsteller oft vergessen, auf der Rückseite zu unterschreiben. Dies müsse aber auf jeden Fall geschehen. Sofern für die Abholung der Briefwahlunterlagen eine Vollmacht (befindet sich ebenfalls auf diesem Antrag) erteilt wird, ist zusätzlich auch diese Vollmacht zu unterschreiben, so heißt es in der Pressemitteilung abschließend. red

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