Neunkirchen Frist läuft ab: Der rosa Lappen wird durch das Kartenformat ersetzt

Neunkirchen · Die Kreisstadt Neunkirchen weist auf die Umtauschpflicht alter Führerscheine hin. Den Jahrgängen 1959 bis 1964 bleibt dafür noch Zeit bis 19. Januar.

Der Stufenplan der Bundesregierung sieht vor, dass die Führerscheininhaber, die in den Jahrgängen 1965 bis 1970 geboren wurden, ihren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2024 umgetauscht haben müssen, wie ein Sprecher der Kreisstadt in einer Veröffentlichung mitteilt. Für den Umtausch wird eine Terminvereinbarung unter www.neunkirchen.de oder telefonisch unter (0 68 21) 20 22 04 empfohlen. Beim Führerscheinumtausch mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein. Die Gebühr für den Tausch beträgt 24 Euro.

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