Nach Ausfällen im Busverkehr Saarbahn erstattet Abokunden bis zu 20 Euro Taxikosten

Saarbrücken · Nach einer ganzen Reihe von Fahrtausfällen im Busverkehr in den vergangenen Wochen hat die Saarbahn angekündigt, Kosten für Taxifahrten ihrer Jahres-Abokunden unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen.

 (Symbolbild)

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Foto: Matthias Zimmermann

Im Gegensatz zu Fahrgästen der Bahn haben Busreisende bisher keinen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Bus zu früh abfährt, Verspätungen hat oder ganz ausfällt. Dies soll sich nun durch eine Servicegarantie ändern, die allerdings nur für Jahres-Abonnenten mit einer persönlichen Jahreskarte gilt: Wenn die Wartezeit auf einen Bus mehr als 30 Minuten beträgt und es keine alternativen Verbindungen gibt, erstattet ihnen die Saarbahn von nun an Kosten von bis zu 20 Euro für ein Taxi zur Zielhaltestelle.

Wie die Saarbahn mitteilt, gilt die Garantie nicht bei höherer Gewalt wie zum Beispiel Unwettern oder Verspätungen wegen Baustellen, Umleitungen oder erhöhtem Verkehrsaufkommen. Um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, muss das vollständig ausgefüllte Formular „Servicegarantie“ und der Originalbeleg der Taxiquittung an die Saarbahn (Saarbahn GmbH, „Servicegarantie“, Hohenzollernstr. 104-106, 66117 Saarbrücken) geschickt werden. Das Formular ist unter www.saarbahn.de/ihre_fahrgastrechte zu finden.

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