Bedarfszuweisungen an Kommunen Neuer Zoff in der Koalition um Bouillons Gelder für Gemeinden

Saarbrücken · Der Kreis St. Wendel erhielt besonders viele Zuschüsse. Die SPD wirft dem Innenminister bei der Verteilung Parteipolitik vor. „Unsinn“, sagt sein Ressort.

 Innenminister Klaus Bouillon Foto: dpa

Innenminister Klaus Bouillon Foto: dpa

Foto: dpa

Im Verhältnis zwischen der SPD und Innenminister Klaus Bouillon (CDU) geht die neue Legislaturperiode genauso konfliktbeladen weiter, wie die alte aufgehört hat. Anlass der neuesten Auseinandersetzung sind die Bedarfszuweisungen, die Bouillons Haus an Kommunen verteilt, in Jahren 2015/16 immerhin rund 53 Millionen Euro. Der CDU-Minister hatte am 28. April Vorwürfe aus der SPD zurückgewiesen, die Verteilung des Geldes sei intransparent und teils beliebig. Bouillon erklärte damals, sein Ministerium entscheide "rein nach den eingereichten Anträgen und Bedürfnissen der Kommunen ohne Ansehen der Parteizugehörigkeit von Bürgermeistern und Landräten". Als Beleg dafür fügte er eine Statistik an, wonach 2015/16 von den 53 Millionen Euro 46 Prozent an SPD- und 44 Prozent an CDU-geführte Kommunen geflossen sind. Bei der Verteilung habe er "neue Maßstäbe" gesetzt, die sich nach seiner Darstellung von der Praxis der früheren SPD-Regierung unterscheidet.

Führende SPD-Politiker schütteln den Kopf. Dass die SPD-Gemeinden mehr erhalten hätten, erkläre sich allein dadurch, dass die SPD größere Kommunen regiere. Daher müsste der Vorsprung eigentlich viel größer sein, heißt es. Bouillon wolle vom Grundproblem ablenken, dass noch keine Kriterien für die Verteilung dieses Geldes vorlägen. Die Genossen haben die Bedarfszuweisungen je Kommune ins Verhältnis zu den Einwohnerzahlen gesetzt und kommen zu dem Ergebnis, dass die Kommunen im CDU-dominierten Kreis St. Wendel stark bevorzugt werden: Pro Einwohner seien in den beiden vorigen Jahren 124 Euro dorthin geflossen - fast vier Mal so viel wie in den Kreis Neunkirchen und doppelt so viel wie in den Landkreis Saarlouis, dessen Landrat Patrik Lauer (SPD) die aktuelle Diskussion mit seiner Kritik an Bouillons "Spielgeld" ausgelöst hatte. "Bedarfszuweisungen dürfen nicht für parteipolitische Zwecke missbraucht werden", sagte SPD-Generalsekretärin Petra Berg. "Warum die Zuweisungen in einzelnen Kommunen um ein Vielfaches höher sind als in anderen, kann wohl nur der zuständige Minister erklären - oder nicht."

Bouillons Ministerium entgegnete, der Hinweis der SPD auf die Einwohnerzahl sei "unsinnig und schlichtweg falsch". Bedarfszuweisungen würden nach dem Gesetz "bei tatsächlichem Bedarf für besondere, wichtige Baumaßnahmen" gewährt, die für die öffentliche Sicherheit oder im Interesse des Allgemeinwohls erforderlich seien. Eine Verteilung nach Einwohnern widerspreche dem Sinn der Zuweisungen. Es gehe darum, wichtige Projekte gerade in finanzschwachen oder kleineren Kommunen zu ermöglichen. "Wenn die Praxis eine andere wäre, würden Kommunen im ländlichen Raum immer benachteiligt und die Gelder würden fast ausschließlich in die großen Zentren fließen", so das Ministerium. Die bisherige Verfahrensweise habe sich bewährt und sei von den Kommunen bisher nicht infrage gestellt worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort