Neuer Prozess im Fall von Blon

Zweibrücken. Das Verfahren um den Tod des früheren Zweibrücker Oberbürgermeisters Werner von Blon wird am 16. Januar noch einmal völlig neu aufgerollt. So wurde das Urteil des Landgerichtes Zweibrücken vom 27. Oktober 2011, in dem gegen den Fahrer eine Bewährungsstrafe von acht Monaten Gefängnis verhängt wurde, nach der Revision der Verteidigung im Sommer aufgehoben

Zweibrücken. Das Verfahren um den Tod des früheren Zweibrücker Oberbürgermeisters Werner von Blon wird am 16. Januar noch einmal völlig neu aufgerollt. So wurde das Urteil des Landgerichtes Zweibrücken vom 27. Oktober 2011, in dem gegen den Fahrer eine Bewährungsstrafe von acht Monaten Gefängnis verhängt wurde, nach der Revision der Verteidigung im Sommer aufgehoben. Das Landgericht habe in seinem Urteil keine Anhaltspunkte geliefert, dass der Angeklagte von Blons Verhalten hätte vorhersehen können, so die Begründung der Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG). Der Ex-OB habe am Abend des 7. Februars 2009 bereits die halbe Straße überquert gehabt, als der Autofahrer sich näherte. Normalerweise wäre ein Fußgänger dann stehen geblieben, hieß es.Der Angeklagte soll am Tag des Unfalls unter dem Einfluss mehrerer Drogen gestanden haben. Nach Ansicht des OLG habe der Fahrer zwar Drogen im Blut gehabt, aber nicht genug, damit die Autofahrt alleine eine Straftat gewesen wäre.

Der Unfalltod wird in einem dritten Verfahren verhandelt. So war der Angeklagte bereits am 19. Mai 2010 vom Zweibrücker Amtsgericht freigesprochen worden. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Zum Prozess kam es, weil der Zweibrücker Einspruch gegen einen Strafbefehl (zwölf Monate Gefängnis auf Bewährung und 1000 Euro) einlegte. nob

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