Neue Unterkunft für minderjährige Flüchtlinge

Saarbrücken. Minderjährige Flüchtlinge, die ohne Begleitung ins Saarland einreisen, müssen zukünftig in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden. Die 16- und 17-jährigen Jugendlichen dürfen nicht mehr wie bisher in der Landesaufnahmestelle in Lebach wohnen (wir berichteten). Diesen Beschluss hat die saarländische Landesregierung zum 1. Oktober 2010 gefasst

 Jugendliche Flüchtlinge, die ohne Begleitung ins Saarland einreisen, dürfen nicht mehr im Aufnahmelager Lebach untergebracht werden. Foto: rup

Jugendliche Flüchtlinge, die ohne Begleitung ins Saarland einreisen, dürfen nicht mehr im Aufnahmelager Lebach untergebracht werden. Foto: rup

Saarbrücken. Minderjährige Flüchtlinge, die ohne Begleitung ins Saarland einreisen, müssen zukünftig in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden. Die 16- und 17-jährigen Jugendlichen dürfen nicht mehr wie bisher in der Landesaufnahmestelle in Lebach wohnen (wir berichteten).

Diesen Beschluss hat die saarländische Landesregierung zum 1. Oktober 2010 gefasst. Dennoch wohnen zwölf Flüchtlinge im Alter von 16 und 17 Jahren, die vor dem Stichtag in Lebach aufgenommen wurden, weiterhin in Lebach. Bei keinen dieser minderjährigen Jugendlichen konnte das zuständige Kreisjugendamt Saarlouis, das diese betreut, "einen besonderen Hilfebedarf feststellen". Daher habe man diese "auch nicht nachträglich in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht," teilte das Innenministerium der SZ mit. Für den Fall, dass bei den in Lebach vor dem Stichtag aufgenommenen Jugendlichen ein besonderer pädagogischer, therapeutischer Bedarf zu Tage treten sollte, sei es denkbar, diese in Jugendhilfeeinrichtungen unterzubringen, teilte das Kreisjugendamt mit. Bislang behandelte das Asylbewerberverfahrensgesetz Flüchtlinge ab 16 Jahren wie Erwachsene, die selbst einen Asylantrag stellen durften. Nach Paragraf 42 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII muss aber das Jugendamt unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut nehmen. Um diesen rechtlichen Widerspruch aufzuheben "wurde im Einvernehmen zwischen Sozialministerium und Innenministerium" eine Lösung gefunden, wie der Sprecher des saarländischen Sozialministeriums, Thorsten Klein, erläuterte. Demnach sollen nach dem 1. Oktober 2010 unbegleitet eingereiste 16- und 17-jährige Jugendliche nach dem SGB VIII behandelt werden.

Diese neue Regelung und die rasant gestiegenen Zahlen der Inobhutnahmen stelle die Jugendhilfeträger im Saarland vor eine Herausforderung, sagte Helmut Selzer, Sozialarbeiter bei den Caritas-Einrichtungen in der Landesaufnahmestelle Lebach. Weil die Jugendlichen oft auch aus nicht-europäischen Ländern kämen, sei es notwendig ihnen interkulturell geschulte Fachkräfte zur Seite zu stellen, sagte Selzer. Auch müssten zur besseren Verständigung mit den jungen Flüchtlingen, die etwa aus Herkunftsländern wie Afghanistan kommen, Dolmetscher hinzugezogen werden.

Vertreter der Kreisjugendämter Saarlouis und des Regionalverbands Saarbrücken haben sich anlässlich eines Treffens Mitte Dezember 2010 in Lebach darauf geeinigt, dass zukünftig eine Clearingstelle für minderjährigen Flüchtlinge aufgebaut werden soll. Diese Stelle soll den Bedarf an pädagogischer und therapeutischer Betreuung für die Jugendlichen und deren weitere Unterbringung klären, erklärte Selzer. Im Namen der Caritas begrüßte Selzer das neue landesweite Verfahren für die jungen Flüchtlinge ohne Begleitung. Gleichwohl bemängelte er, dass man die Jugendämter erst wenige Tage vor Inkrafttreten der Regelung informiert habe. bera

HINTERGRUND

Laut Innenministerium des Saarlandes sind im Oktober und November 2010 insgesamt 16 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen worden. Neuere Zahlen liegen nicht vor. Von Januar bis September 2010 seien 19 unbegleitete Flüchtlinge im Alter von 16 und 17 Jahren in der Landesaufnahmestelle in Lebach untergebracht worden. Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge bis einschließlich 15 Jahre werden ohnehin in die Obhut der Jugendämter übergeben. bera

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